Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Oktober 2026 · AGB als PDF herunterladen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von thedigitalwriter, Inhaberin: Nina Endres, Wendelinusstraße 4, 66663 Merzig, Deutschland, E-Mail: hi@thedigitalwriter.de (nachfolgend „thedigitalwriter").
(2) Das Angebot von thedigitalwriter richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den jeweiligen Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen.
(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsabschluss ausgeschlossen.
(4) Mit Abgabe einer Buchungsanfrage oder Beauftragung bestätigt der Kunde, ausschließlich als Unternehmer zu handeln.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungen und Vertragsgegenstand
(1) thedigitalwriter erbringt Leistungen zur Analyse, Verbesserung und laufenden Betreuung der digitalen Präsenz und KI-Sichtbarkeit von Unternehmen. Hierzu gehören insbesondere:
- kostenloser Quick-Check zur KI-Sichtbarkeit (§ 3b),
- Content-Audits zur Analyse der aktuellen KI-Sichtbarkeit,
- Text-Audits zur Prüfung bestehender Website-Texte in der KI-Suche (§ 3d),
- Optimierungsleistungen auf Grundlage eines Content-Audits,
- Erstellung und Überarbeitung von Website-Inhalten,
- Erstellung von Standort- und Leistungsseiten,
- Erstellung und Überarbeitung von Pillar Pages,
- Keywordrecherche für die Google-Suche,
- laufende Betreuung und Überwachung der KI-Sichtbarkeit,
- Anpassung von Unternehmensprofilen und Verzeichniseinträgen,
- weitere individuell vereinbarte Leistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Leistungsbeschreibung auf der Website, der Auftragsbestätigung oder einem individuell erstellten Angebot.
(3) Leistungen, die dort nicht ausdrücklich als Bestandteil der beauftragten Leistung aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
(4) Soweit für einzelne Leistungen ein individueller Leistungsumfang oder Festpreis vereinbart wird, geht diese Vereinbarung den allgemeinen Leistungsbeschreibungen vor.
§ 3 Content-Audit
(1) Der Content-Audit untersucht den zum Zeitpunkt der Durchführung feststellbaren Ist-Zustand der digitalen Präsenz und KI-Sichtbarkeit des Kunden anhand der vereinbarten Prüfkriterien.
(2) Die Prüfung kann insbesondere die Website des Kunden, Unternehmensprofile, Bewertungen, Unternehmensdaten, Verzeichniseinträge, externe Quellen sowie Antworten und Ergebnisse verschiedener KI- und Suchsysteme umfassen. Beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen umfasst die Prüfung zusätzlich Daten aus Google Search Console, Google Analytics und Bing Webmaster Tools, auf die der Kunde lesenden Zugriff einräumt (§ 9 Abs. 6).
(3) Der Kunde erhält die vereinbarte schriftliche Auswertung sowie eine auf den festgestellten Ist-Zustand bezogene Optimierungsanleitung.
(4) Die Umsetzung der im Content-Audit empfohlenen Maßnahmen ist nicht Bestandteil des Content-Audits, soweit sie nicht gesondert beauftragt wurde.
(5) Ergebnisse von KI-Systemen und Suchdiensten können sich jederzeit verändern und können auch bei gleichen oder vergleichbaren Anfragen unterschiedlich ausfallen. Gegenstand des Content-Audits sind daher ausschließlich die bei Durchführung der jeweiligen Prüfung festgestellten Ergebnisse.
(6) Ein bestimmtes zukünftiges oder dauerhaft reproduzierbares Ergebnis, eine bestimmte Nennung, Empfehlung, Positionierung oder Sichtbarkeit in einem KI-, Such- oder Antwortsystem wird nicht geschuldet.
(7) Der Kunde gibt bei Buchung an, ob innerhalb der nächsten 120 Tage eine Änderung geplant ist, die den Content-Audit oder seine Ergebnisse wesentlich beeinflussen könnte, insbesondere eine Verlegung der Betriebsstätte, eine Änderung des Unternehmensnamens oder eine Änderung der Website-URL. Ist dies der Fall, kann der Content-Audit ganz oder teilweise auf Angaben beruhen, die sich durch die geplante Änderung überholen. Macht der Kunde hierzu unrichtige Angaben, haftet thedigitalwriter nicht für Nachteile, die sich daraus ergeben, dass der Content-Audit oder darauf aufbauende Empfehlungen den geänderten Umständen nicht mehr entsprechen; § 9 Abs. 5 gilt entsprechend.
(8) Der Content-Audit wird in zwei Varianten angeboten: als Content-Audit für regionale Unternehmen, der sich jeweils auf einen Unternehmensstandort bezieht, und als Content-Audit für überregional tätige Unternehmen, der sich jeweils auf eine Website mit einem oder mehreren Leistungsbereichen bezieht. Der Unternehmensstandort ist in der Leistungsbeschreibung des Content-Audits für regionale Unternehmen definiert.
(9) Ein Leistungsbereich im Sinne dieser AGB ist ein Angebot des Kunden, für das eine eigene Prüfung erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft: Das Angebot richtet sich an eine eigene Zielgruppe; das Angebot steht in einem eigenen Wettbewerbsumfeld mit anderen Anbietern; zum Angebot stellen Kundinnen und Kunden eigene, typische Fragen. Varianten desselben Angebots, insbesondere Pakete, Preisstufen oder Teilleistungen für dieselbe Zielgruppe, bilden einen gemeinsamen Leistungsbereich.
(10) Beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen wählt der Kunde bei der Buchung die Leistungsbereiche aus, die geprüft werden sollen. Gegenstand der leistungsbereichsbezogenen Prüfung sind ausschließlich die ausgewählten Leistungsbereiche. Unternehmensweite Prüfpunkte, insbesondere zur Technik, zu den Unternehmensangaben und zur Zugänglichkeit für KI-Crawler, beziehen sich auf die gesamte Website. Der Preis setzt sich aus einem Grundpreis, der einen Leistungsbereich umfasst, und einem Aufschlag je weiterem Leistungsbereich zusammen; die Höhe ergibt sich aus der bei Buchung gültigen Leistungsbeschreibung. Die Vergütung für den ersten Leistungsbereich ist im Voraus zu zahlen (§ 8 Abs. 3); jeder weitere Leistungsbereich wird nach seiner Fertigstellung gesondert berechnet.
(11) thedigitalwriter prüft die Angaben des Kunden und legt die Anzahl der Leistungsbereiche nach Absatz 9 fest. Weicht die Zuordnung von den Angaben des Kunden ab, wird der Kunde vor der Auftragsbestätigung darauf hingewiesen und entscheidet, ob alle betroffenen Leistungsbereiche geprüft werden oder die Auswahl eingeschränkt wird. Die Anzahl der Leistungsbereiche und der Gesamtpreis werden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen; der Vertrag kommt nach § 7 Abs. 4 erst mit dieser Auftragsbestätigung zustande.
(12) Beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen werden die Leistungsbereiche nacheinander bearbeitet und jeweils gesondert übergeben. Der erste Leistungsbereich wird einschließlich der unternehmensweiten Prüfpunkte innerhalb von 10 Werktagen übergeben; jeder weitere Leistungsbereich wird innerhalb von jeweils 3 weiteren Werktagen fertiggestellt. Die Frist für den ersten Leistungsbereich beginnt, sobald dessen Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und die erforderlichen Lesezugriffe nach § 9 Abs. 6 eingerichtet sind oder der Kunde nach § 9 Abs. 7 erklärt hat, einzelne Zugänge nicht bereitzustellen. Weitere Leistungsbereiche werden ohne Unterbrechung bearbeitet; ein weiterer Leistungsbereich wird übergeben, sobald die Rechnung für den vorangegangenen Leistungsbereich vollständig bezahlt ist. Verzögert sich eine Zahlung, verschiebt sich die Übergabe der nachfolgenden Leistungsbereiche entsprechend; thedigitalwriter ist in diesem Fall berechtigt, die Bearbeitung weiterer Leistungsbereiche bis zum Zahlungseingang zurückzustellen. Jeder Leistungsbereich wird gesondert abgenommen. § 10 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
(13) Der Content-Audit bezieht sich in beiden Varianten auf die Sichtbarkeit bei deutschsprachigen Anfragen im deutschen Markt. Prüfungen in anderen Sprachen oder für andere Märkte sind nicht Gegenstand des Content-Audits. Verfügt die Website über weitere Sprachversionen, werden diese ausschließlich im Rahmen der unternehmensweiten technischen Prüfpunkte berücksichtigt, insbesondere hinsichtlich ihrer Auffindbarkeit und Lesbarkeit für Suchmaschinen und KI-Crawler; ihre Inhalte werden nicht bewertet.
§ 3a Rabatt bei Anschlussbeauftragung der Optimierung
(1) Beauftragt der Kunde innerhalb von 60 Kalendertagen nach Auslieferung der schriftlichen Auswertung eines Content-Audits (§ 3 Abs. 3) für denselben Unternehmensstandort bzw. – beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen – für dieselbe Website die Optimierung, wird ihm ein Rabatt in Höhe von 200,00 € auf die Optimierung gewährt. Beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen beginnt die Frist mit der Übergabe des letzten gebuchten Leistungsbereichs. Der Tag der Auslieferung der schriftlichen Auswertung bzw. der Übergabe des letzten Leistungsbereichs zählt dabei als Tag 1 der Frist. Für die Fristwahrung ist der Tag des Vertragsschlusses über die Optimierung nach § 7 Abs. 4 maßgeblich.
(2) Der Rabatt wird ausschließlich demjenigen Unternehmer gewährt, dem die Rechnung für den zugrunde liegenden Content-Audit gestellt wurde. Eine Übertragung des Rabattanspruchs auf ein anderes Unternehmen, einen anderen Vertragspartner, einen anderen Unternehmensstandort oder eine andere Website ist ausgeschlossen.
(3) Beim Content-Audit für regionale Unternehmen setzt der Rabattanspruch voraus, dass sich die beauftragte Optimierung auf denselben Unternehmensstandort bezieht wie der zugrunde liegende Content-Audit. Als Unternehmensstandort gilt dabei eine Unternehmenspräsenz mit eigenem Google-Unternehmensprofil und der diesem Profil zugeordneten Website-URL, entsprechend der Definition in der Leistungsbeschreibung des Content-Audits. Maßgeblich sind insbesondere die bei Beauftragung des Content-Audits angegebene Website-URL, die Firmenadresse und der Unternehmensname. Beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen setzt der Rabattanspruch voraus, dass sich die beauftragte Optimierung auf die Website bezieht, die Gegenstand des zugrunde liegenden Content-Audits war; maßgeblich ist die bei Beauftragung angegebene Website-URL. Eine zwischenzeitliche Änderung einzelner dieser Angaben, etwa durch Umzug, Umbenennung oder eine neue Domain, steht dem Rabattanspruch nicht entgegen, solange für thedigitalwriter erkennbar dasselbe Unternehmen und derselbe Unternehmensstandort bzw. dieselbe Website gemeint sind. Im Zweifel ist thedigitalwriter berechtigt, hierzu ergänzende Angaben oder Nachweise vom Kunden zu verlangen.
(4) Als Optimierung im Sinne dieser Vorschrift gilt ausschließlich die auf der bei Beauftragung gültigen Leistungsseite ausdrücklich als „Optimierung“ bezeichnete Leistung – für regionale Unternehmen mit einem Gesamtauftragswert von mindestens 2.900,00 € netto, für überregional tätige Unternehmen mit dem auf der jeweiligen Leistungsseite ausgewiesenen Mindestauftragswert. Andere Leistungen von thedigitalwriter, insbesondere Content-Erstellung, individuelle Standort- und Leistungsseiten, Pillar Pages, laufende Betreuung und Bewertungsmanagement, begründen keinen Anspruch auf diesen Rabatt, auch wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit einem Content-Audit beauftragt werden.
(5) Der Rabatt wird nicht ausgezahlt und nicht auf andere Leistungen von thedigitalwriter angerechnet. Er wird ausschließlich mit der letzten vereinbarten Teilzahlung für die Optimierung verrechnet.
(6) Endet der Vertrag über die Optimierung, gleich aus welchem Grund, bevor die letzte Teilzahlung fällig wird, entfällt der Rabattanspruch ersatzlos. Ein Anspruch auf Auszahlung oder anderweitige Berücksichtigung des Rabatts besteht in diesem Fall nicht.
(7) Bei mehreren Unternehmensstandorten mit jeweils eigenem Content-Audit und jeweils eigener Optimierungsbeauftragung gilt Absatz 1 für jeden Standort gesondert. Beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen besteht je untersuchter Website ein Rabattanspruch, unabhängig von der Anzahl der geprüften Leistungsbereiche und auch dann, wenn die Optimierung nur einen Teil der geprüften Leistungsbereiche umfasst.
(8) Der Rabattanspruch bezieht sich auf genau einen Content-Audit. Wird die Frist nach Absatz 1 versäumt oder die Optimierung nicht beauftragt, erlischt der Anspruch ersatzlos; ein späterer Content-Audit für denselben Unternehmensstandort bzw. dieselbe Website begründet einen neuen, eigenständigen Anspruch nach Maßgabe dieser Vorschrift.
§ 3b Quick-Check
(1) Der Quick-Check ist ein kostenloses und unverbindliches Angebot von thedigitalwriter. Er richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 2.
(2) Geprüft wird, ob das Unternehmen des Anfragenden zu einer von ihm angegebenen Hauptleistung – bei regionaler Suche bezogen auf einen angegebenen Standort oder ein Einzugsgebiet – in bis zu fünf typischen Kundenfragen in bis zu drei KI-Suchsystemen genannt wird und welche anderen Anbieter dort erscheinen. Das Ergebnis wird per E-Mail übermittelt.
(3) Mit dem Absenden des Anfrageformulars entsteht weder ein Vertrag noch ein Anspruch auf Durchführung des Quick-Checks oder auf eine Rückmeldung. thedigitalwriter kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Angaben zur Bearbeitungsdauer sind unverbindlich.
(4) Der Quick-Check ist eine Momentaufnahme. § 3 Abs. 5 und 6 gelten entsprechend. Eine Analyse der Ursachen des Ergebnisses sowie Empfehlungen oder Anleitungen zur Optimierung sind nicht Bestandteil des Quick-Checks.
(5) Das Ergebnis des Quick-Checks ist ausschließlich zur Verwendung für das geprüfte Unternehmen bestimmt; § 14 Abs. 8 bis 13 gilt entsprechend.
(6) Für Schäden im Zusammenhang mit dem Quick-Check haftet thedigitalwriter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 3c Beauftragung durch Agenturen und Fachleute
(1) Beauftragt ein Unternehmer, insbesondere eine Agentur oder ein Dienstleister, einen Content-Audit für ein Unternehmen, für das er tätig ist (nachfolgend „Endkunde“), ist ausschließlich der beauftragende Unternehmer Vertragspartner von thedigitalwriter und damit Kunde im Sinne dieser AGB. Der Endkunde erwirbt aus dem Vertrag keine eigenen Ansprüche gegen thedigitalwriter; Absatz 4 bleibt unberührt. Bei der Beauftragung sind Firma und Website des Endkunden sowie der zu prüfende Unternehmensstandort bzw. die zu prüfenden Leistungsbereiche anzugeben.
(2) Abweichend von § 14 Abs. 8 bis 10 ist der Kunde berechtigt, die Unterlagen des Content-Audits, insbesondere die Auswertung und die Optimierungsanleitung, an den Endkunden weiterzugeben, sie für die Beratung des Endkunden und die Umsetzung der Maßnahmen zu verwenden und sie hierfür ganz oder in Auszügen in eigene Unterlagen für diesen Endkunden zu übernehmen. Diese Befugnis gilt ausschließlich für den Endkunden, für den der jeweilige Content-Audit beauftragt wurde. § 14 Abs. 11 bis 15 gilt entsprechend; eine Verwendung für andere Endkunden ist nicht gestattet.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass der Endkunde die für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereitstellt. Mitwirkungshandlungen des Endkunden gelten als Mitwirkung des Kunden; § 9 gilt entsprechend.
(4) Beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen räumt der Endkunde den lesenden Zugriff nach § 9 Abs. 6 selbst ein. Hinsichtlich der Daten in Google Analytics ist der Endkunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1) wird unmittelbar zwischen dem Endkunden und thedigitalwriter geschlossen. Der Kunde stellt sicher, dass der Endkunde dieser Vereinbarung vor Einrichtung des Zugriffs in Textform zustimmt. Liegt diese Zustimmung nicht vor, erfolgt keine Auswertung von Google Analytics; § 9 Abs. 7 gilt entsprechend.
(5) Rechnungen werden an den Kunden gestellt. Der Rabattanspruch nach § 3a steht dem Kunden als Vertragspartner zu; er bezieht sich auf den Unternehmensstandort bzw. die Website des Endkunden, für die der Content-Audit durchgeführt wurde.
§ 3d Text-Audit
(1) Der Text-Audit untersucht, ob und wie bis zu fünf vom Kunden benannte, bestehende Seiten seiner Website bei jeweils fünf relevanten Kundenanfragen in ChatGPT berücksichtigt werden. Die Kundenanfragen werden auf Grundlage der Angaben des Kunden zu Seite, Angebot und Zielgruppe entwickelt.
(2) Der Kunde erhält eine kompakte Auswertung mit dem Ergebnis je Seite, einer inhaltlichen Analyse, einem Vergleich der geprüften Seiten und dem erkennbaren Handlungsbedarf. Die Überarbeitung der Texte sowie die Prüfung weiterer Faktoren der KI-Sichtbarkeit, insbesondere externer Quellen, Unternehmensprofile oder technischer Voraussetzungen, sind nicht Bestandteil des Text-Audits.
(3) Die Vergütung ist vollständig im Voraus zu zahlen (§ 8 Abs. 3). Die Auswertung wird innerhalb von 5 Werktagen nach vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen der erforderlichen Angaben übermittelt.
(4) § 3 Abs. 5, 6 und 13 gelten entsprechend.
(5) Eine Erweiterung auf weitere Seiten oder weitere KI-Systeme erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Angebots.
(6) Der Text-Audit begründet keinen Rabattanspruch nach § 3a.
§ 4 Optimierung und Content-Erstellung
(1) Bei einer Optimierung richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach den Ergebnissen des zugrunde liegenden Content-Audits und dem darauf basierenden Angebot.
(2) Je nach festgestelltem Bedarf können insbesondere Inhalte, Unternehmensdaten, Unternehmensprofile, Verzeichniseinträge und technische Grundlagen bearbeitet werden.
(3) Änderungen an Systemen, Plattformen und Profilen werden nur vorgenommen, soweit dies vereinbart und technisch möglich ist und die erforderlichen Zugänge oder Berechtigungen vorliegen.
(4) Für Änderungen an der Website des Kunden liefert thedigitalwriter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die vereinbarten Inhalte und technischen Vorgaben fertig zur Umsetzung. Das technische Einpflegen in die Website erfolgt durch den Kunden oder dessen Webentwickler.
(5) Gleiches gilt für separat beauftragte Content-Leistungen. Texte und sonstige Inhalte werden fertig zur vereinbarten Verwendung geliefert. Eine technische Veröffentlichung oder Implementierung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Korrekturschleifen sind nur in dem Umfang Bestandteil der Leistung, in dem sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder im individuellen Angebot ausdrücklich vorgesehen sind. Darüber hinausgehende Änderungswünsche können gesondert berechnet werden.
(7) Separat beauftragte Content-Leistungen und Keywordrecherchen für die Google-Suche werden nachfolgend gemeinsam als „Content-Leistungen" bezeichnet. Ist für eine Content-Leistung eine Korrekturschleife ausdrücklich vorgesehen, steht sie dem Kunden einmalig zu. Änderungswünsche im Rahmen der enthaltenen Korrekturschleife sind innerhalb der Abnahmefrist nach § 11 Abs. 7 einmalig und gesammelt in Textform mitzuteilen. Mit Lieferung der korrigierten Fassung ist die Korrekturschleife verbraucht. Weitere Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
§ 5 Einsatz künstlicher Intelligenz und externer Recherchetools
(1) thedigitalwriter setzt bei Recherche, Analyse, Auswertung, Prüfung, Texterstellung und weiteren Arbeitsschritten Systeme künstlicher Intelligenz sowie andere digitale Recherche- und Analysetools ein.
(2) Hierzu können insbesondere Systeme und Dienste von OpenAI, Perplexity, Google sowie weitere für den jeweiligen Auftrag geeignete Anbieter gehören.
(3) Soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist, können vom Kunden bereitgestellte oder öffentlich zugängliche Unternehmensinformationen mit solchen Systemen verarbeitet werden.
(4) Der Kunde erklärt sich mit dem für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Einsatz solcher Systeme einverstanden.
(5) thedigitalwriter entscheidet nach fachlichen und technischen Gesichtspunkten, welche geeigneten Systeme und Werkzeuge für die jeweilige Leistung eingesetzt werden. Ein Anspruch auf Verwendung eines bestimmten Anbieters oder Systems besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) KI-generierte oder KI-unterstützt erzeugte Ergebnisse werden nicht ungeprüft als abschließende Arbeitsergebnisse übernommen, soweit eine fachliche Prüfung nach Art der beauftragten Leistung erforderlich ist.
(7) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung externer Dienste ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 6 Einsatz von Partnern und Subunternehmern
(1) thedigitalwriter ist berechtigt, zur vollständigen oder teilweisen Erbringung einzelner Leistungen geeignete Partner, freie Mitarbeiter oder sonstige Subunternehmer einzusetzen.
(2) Vertragspartner des Kunden bleibt in diesen Fällen thedigitalwriter, soweit nicht ausdrücklich eine reine Vermittlung einer Leistung eines Dritten erfolgt.
(3) Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, dürfen auftragsbezogene Informationen an eingesetzte Partner oder Subunternehmer weitergegeben werden. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben bleiben unberührt.
§ 7 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(2) Mit Absenden einer Buchungsanfrage gibt der Kunde eine verbindliche Anfrage auf Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab.
(3) thedigitalwriter kann vor Annahme insbesondere prüfen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung der gewünschten Leistung gegeben sind.
(4) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von thedigitalwriter in Textform zustande.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 8 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
(2) Sämtliche gegenüber Unternehmern genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
(3) Beim Content-Audit und beim Text-Audit erfolgt die Zahlung vollständig im Voraus. Beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen gilt dies für die Vergütung des ersten Leistungsbereichs; jeder weitere Leistungsbereich wird nach seiner Fertigstellung berechnet (§ 3 Abs. 10 und 12). Rechnungen für weitere Leistungsbereiche sind sofort nach Erhalt fällig, spätestens innerhalb von 5 Werktagen. Mit der Durchführung wird grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang für den Content-Audit bzw. für den ersten Leistungsbereich und nach Vorliegen der erforderlichen Informationen begonnen.
(4) Bei Optimierungsleistungen gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung oder im individuellen Angebot vereinbarten Teilzahlungen.
(5) Bei der erstmaligen Beauftragung einer Content-Leistung oder einer Keywordrecherche für die Google-Suche ist die vereinbarte Vergütung vollständig im Voraus zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein neuer Text erstellt oder ein bestehender Text überarbeitet wird.
(6) Ab der zweiten Beauftragung einer Content-Leistung oder einer Keywordrecherche für die Google-Suche erfolgt die Zahlung nach Lieferung der vereinbarten Leistung gegen Rechnung.
(7) Bei der flexiblen monatlichen Betreuung wird die Vergütung jeweils für den betreffenden Betreuungsmonat im Voraus fällig.
(8) Bei der Betreuung mit einer Laufzeit von zwölf Monaten wird die Vergütung für die gesamte vereinbarte Laufzeit als einmalige Gesamtzahlung im Voraus fällig.
(9) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt.
(10) Die verfügbaren Zahlungsarten und Zahlungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung, Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung.
(11) Ist eine Vergütung oder Teilzahlung vor Beginn der Leistungserbringung im Voraus zu zahlen – insbesondere beim Content-Audit und beim Text-Audit (Absatz 3), bei Optimierungsleistungen, soweit die Auftragsbestätigung eine Zahlung vor Leistungsbeginn vorsieht (Absatz 4), bei der erstmaligen Beauftragung einer Content-Leistung oder einer Keywordrecherche (Absatz 5) sowie bei der Betreuung (Absätze 7 und 8) – und geht diese Zahlung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung und der Rechnung vollständig ein, ist thedigitalwriter berechtigt, dem Kunden in Textform eine Nachfrist von 3 Werktagen zu setzen. Geht die Zahlung auch innerhalb dieser Nachfrist nicht vollständig ein, ist thedigitalwriter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird in Textform erklärt. Mit dem Rücktritt entfällt der Anspruch auf die Vergütung; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Bei laufenden Verträgen gilt dieses Rücktrittsrecht für die erste im Voraus fällige Zahlung; für spätere Zahlungen gelten die gesetzlichen Rechte.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle Informationen, Unterlagen, Screenshots, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.
(3) Bearbeitungs- und Leistungsfristen beginnen erst, wenn die vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt und alle für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlichen Informationen und Mitwirkungen vorhanden sind.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
(5) thedigitalwriter haftet nicht für Nachteile, die ausschließlich daraus entstehen, dass der Kunde erforderliche Informationen, Zugänge, Freigaben oder sonstige Mitwirkung nicht oder verspätet zur Verfügung stellt.
(6) Beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen räumt der Kunde thedigitalwriter lesenden Zugriff auf Google Search Console, Google Analytics und Bing Webmaster Tools ein. Der Zugriff erfolgt jeweils über eine Nutzerfreigabe für das geschäftliche Konto von thedigitalwriter mit ausschließlich lesenden Rechten, bei Google Analytics mit der Rolle „Betrachter“. Passwörter oder sonstige Zugangsdaten des Kunden werden nicht benötigt und sind nicht weiterzugeben. Bietet ein Dienst keine Rolle mit ausschließlich lesenden Rechten, kann der Kunde die benötigten Angaben alternativ als Screenshots bereitstellen.
(7) Erklärt der Kunde, einzelne Zugänge nach Absatz 6 nicht bereitzustellen, werden die davon betroffenen Prüfpunkte nur eingeschränkt bewertet; dies wird im Audit-Bericht vermerkt. Der vereinbarte Preis bleibt davon unberührt.
§ 10 Leistungs- und Bearbeitungszeiten
(1) Es gelten die für die jeweilige Leistung auf der Website, in der Auftragsbestätigung oder im individuellen Angebot angegebenen Bearbeitungszeiten.
(2) Bearbeitungszeiten beziehen sich auf die regulären Servicezeiten von thedigitalwriter: Montag bis Freitag, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage und angekündigte Betriebsferien.
(3) Soweit Bearbeitungszeiten in Werktagen angegeben werden, zählen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht als Werktage.
(4) Erforderliche Mitwirkung des Kunden, nachträgliche Änderungswünsche sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs von thedigitalwriter können die Bearbeitungszeit angemessen verlängern.
(5) Bei Content-Leistungen richtet sich die Lieferzeit nach dem Leistungsumfang und der Absprache mit dem Kunden. Der voraussichtliche Liefertermin wird in der Auftragsbestätigung genannt. Bei Vorauszahlung nach § 8 Abs. 5 beginnt die Lieferzeit mit dem vollständigen Zahlungseingang; sie beginnt in jedem Fall erst, wenn die für die Leistung erforderlichen Informationen vorliegen. Verzögert sich der Zahlungseingang oder die Übermittlung der Informationen, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.
§ 11 Abnahme und Mängel
(1) Soweit die beauftragte Leistung Werkvertragscharakter hat und nach ihrer Beschaffenheit einer Abnahme zugänglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
(2) Nach Fertigstellung kann thedigitalwriter den Kunden zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(4) Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die geltend gemachten Mängel konkret zu benennen.
(5) Liegt ein Mangel vor, ist thedigitalwriter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(6) Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
(7) Abweichend von Absatz 2 beträgt die Abnahmefrist bei Content-Leistungen 5 Werktage nach Lieferung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die Abnahme unter konkreter Benennung von Mängeln verweigern oder die im Leistungsumfang enthaltene Korrekturschleife anfordern. Erfolgt keines von beidem, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge weist thedigitalwriter den Kunden bei der Lieferung hin.
§ 12 Kündigung von Werkverträgen
Für die Kündigung eines Werkvertrages durch den Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 648 BGB.
§ 13 Laufende Betreuung
(1) Die laufende Betreuung setzt grundsätzlich einen abgeschlossenen Content-Audit und eine abgeschlossene Optimierung voraus, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Bei der flexiblen monatlichen Betreuung kann der Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(3) Bei einer Betreuung mit zwölfmonatiger Mindestlaufzeit endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten zwölf Monate automatisch. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
(4) Die Vergütung wird entsprechend dem vereinbarten Betreuungsmodell nach Maßgabe von § 8 fällig.
(5) Kündigungen können in Textform an hi@thedigitalwriter.de erfolgen.
§ 14 Nutzungsrechte und Schutz der Arbeitsergebnisse
(1) Soweit im Rahmen des Auftrags urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ausschließlich die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Website-Texte
(2) Für neu erstellte oder überarbeitete Website-Texte erhält der Kunde das Recht, den jeweiligen Text ausschließlich auf der bei Beauftragung vereinbarten Website bzw. URL zu veröffentlichen und dort zu nutzen.
(3) Dies gilt auch für Pillar Pages, Standortseiten und Leistungsseiten. Bezieht sich ein Text inhaltlich auf mehrere Standorte, erweitert dies das Nutzungsrecht nicht auf weitere Websites oder URLs. Maßgeblich ist die bei Beauftragung vereinbarte URL.
(4) Zulässig sind Anpassungen, die ausschließlich der Aktualisierung des Textes für die vereinbarte Verwendung dienen. Hierzu gehören insbesondere Änderungen von Telefonnummern, Öffnungszeiten, Adressen, Datumsangaben sowie Änderungen oder Aktualisierungen des Leistungsangebots und vergleichbarer Angaben, die sich im Laufe der Zeit ändern können.
(5) Die vollständige oder teilweise Verwendung des Textes sowie die Verwendung einer bearbeiteten, gekürzten, erweiterten oder anderweitig veränderten Fassung auf einer weiteren Website oder URL ist nicht vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst.
(6) Für die Veröffentlichung oder Verwendung auf einer weiteren Website oder URL ist eine gesonderte Beauftragung erforderlich.
Keywordrecherche
(7) Für Ergebnisse einer Keywordrecherche für die Google-Suche, insbesondere die gelieferte Keywordliste, gelten die Nutzungsbeschränkungen der Absätze 2 bis 6 nicht. Der Kunde darf diese Ergebnisse uneingeschränkt für eigene Zwecke verwenden, bearbeiten und weitergeben.
Content-Audit und dazugehörige Materialien
(8) Der Content-Audit und der Text-Audit einschließlich der individuellen Auswertung, Prüfergebnisse, Optimierungsanleitungen und sonstigen von thedigitalwriter bereitgestellten Materialien ist ausschließlich zur Verwendung für das Unternehmen bestimmt, für das der Content-Audit beauftragt wurde.
(9) Der Kunde darf die im Content-Audit enthaltenen Empfehlungen und Anleitungen selbst umsetzen oder die Unterlagen an Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen für das geprüfte Unternehmen erforderlich ist.
(10) Empfänger der Unterlagen dürfen diese ausschließlich zu diesem Zweck verwenden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Nutzung ist nicht gestattet.
(11) Der Content-Audit und die dazugehörigen Materialien dürfen insbesondere nicht veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht, verkauft, unterlizenziert oder als Grundlage für Leistungen, Analysen oder Produkte für andere Unternehmen verwendet werden.
(12) Gleiches gilt für eine vollständige oder teilweise Verwertung, Bearbeitung oder Vervielfältigung zu anderen als den in diesem Abschnitt ausdrücklich gestatteten Zwecken.
(13) Bei einer unberechtigten Veröffentlichung, Verbreitung oder gewerblichen Verwertung behält sich thedigitalwriter die Geltendmachung der ihr zustehenden Ansprüche vor.
Interne Arbeitsmittel
(14) Nicht übertragen werden Rechte an internen Arbeitsmethoden, Prüfverfahren, Prompts, Vorlagen, Systemen, Arbeitsdateien oder sonstigem Know-how von thedigitalwriter, soweit deren Überlassung nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.
(15) Nicht verwendete Entwürfe, Varianten und interne Arbeitsstände sind nicht Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 15 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, thedigitalwriter die von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Bilder, Daten, Marken, Unternehmensinformationen und sonstigen Inhalte zur vertragsgemäßen Bearbeitung und Verwendung zu überlassen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Informationen keine Rechte Dritter verletzen.
(3) thedigitalwriter ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.
(4) Insbesondere schuldet thedigitalwriter keine Prüfung nach berufsrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen, heilmittelwerberechtlichen oder sonstigen branchenspezifischen Vorschriften.
(5) Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verwendung der für sein Unternehmen erstellten Inhalte verantwortlich, soweit thedigitalwriter nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden rechtlichen Prüfung beauftragt wurde.
§ 16 Keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung
(1) Die Leistungen von thedigitalwriter stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
(2) Analysen und Empfehlungen zur digitalen Präsenz, KI-Sichtbarkeit, Content-Struktur oder Unternehmenskommunikation ersetzen keine rechtliche oder sonstige berufsrechtlich vorbehaltene Beratung.
(3) Soweit für eine geplante Maßnahme eine solche Prüfung erforderlich ist, obliegt es dem Kunden, geeigneten fachlichen Rat einzuholen.
§ 17 Externe Plattformen und technische Systeme
(1) Die Leistungen von thedigitalwriter hängen teilweise von Diensten und Systemen Dritter ab. Hierzu können insbesondere KI-Systeme, Suchmaschinen, Unternehmensprofile, Verzeichnisse und sonstige externe Plattformen gehören.
(2) thedigitalwriter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsweise, Algorithmen, Richtlinien, Inhalte oder technische Änderungen solcher Drittanbieter.
(3) Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle externer Systeme stellen keinen Mangel der Leistung von thedigitalwriter dar, soweit thedigitalwriter diese nicht zu vertreten hat.
(4) Wird ein für die Leistungserbringung vorgesehenes System geändert oder eingestellt oder ist es vorübergehend nicht verfügbar, ist thedigitalwriter berechtigt, soweit möglich auf ein geeignetes vergleichbares System auszuweichen.
§ 18 Keine Erfolgsgarantie
(1) thedigitalwriter schuldet die fachgerechte Durchführung der jeweils vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Insbesondere wird keine Garantie dafür übernommen, dass ein Unternehmen infolge der durchgeführten Maßnahmen von ChatGPT, Google AI Overviews, Perplexity, Gemini oder anderen Such-, KI- oder Antwortsystemen genannt, empfohlen oder in einer bestimmten Position dargestellt wird.
(3) Ebenso werden keine bestimmten Umsatz-, Anfrage-, Besucher-, Ranking- oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse garantiert.
(4) Aussagen über mögliche Auswirkungen von Optimierungsmaßnahmen stellen keine Garantie eines bestimmten Ergebnisses dar.
§ 19 Haftung
(1) thedigitalwriter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der von thedigitalwriter eingesetzten gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Partner und Erfüllungsgehilfen.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 20 Vermittelte Leistungen und externe Empfehlungen
(1) Soweit thedigitalwriter ausdrücklich lediglich Leistungen, Produkte oder Anbieter Dritter empfiehlt oder vermittelt, kommt der Vertrag über die jeweilige Drittleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
(2) thedigitalwriter wird in diesen Fällen nicht Vertragspartner der vermittelten Drittleistung und schuldet deren Durchführung oder Erfolg nicht.
(3) Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich Bewertungsmanagement, soweit auf der Website ausdrücklich auf externe Anbieter verwiesen wird.
(4) Auf der Website können Affiliate-Links verwendet werden. Erfolgt über einen solchen Link ein Kauf oder Vertragsabschluss bei einem Drittanbieter, kann thedigitalwriter hierfür eine Provision erhalten. Für den Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 21 Höhere Gewalt
(1) Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
(2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen der Telekommunikations- oder Energieversorgung sowie vergleichbare Ereignisse gehören.
(3) Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
§ 22 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von thedigitalwriter.
(2) Erhält thedigitalwriter im Rahmen eines Content-Audits lesenden Zugriff auf Google Analytics des Kunden (§ 9 Abs. 6), verarbeitet thedigitalwriter dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bzw. – bei Beauftragung durch eine Agentur – im Auftrag des Endkunden (§ 3c Abs. 4). Hierfür gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in Anlage 1 zu diesen AGB. Sie wird mit dem Vertragsschluss über den Content-Audit Bestandteil des Vertrags; der Abschluss in elektronischer Form ist nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO zulässig.
§ 23 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von thedigitalwriter.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen thedigitalwriter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
zwischen dem Verantwortlichen – dem Kunden oder, bei Beauftragung durch eine Agentur oder einen Dienstleister, dessen Endkunde (§ 3c AGB) – (nachfolgend „Auftraggeber“) und thedigitalwriter, Inhaberin: Nina Endres, Wendelinusstraße 4, 66663 Merzig, als Auftragsverarbeiterin (nachfolgend „thedigitalwriter“).
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen eines Content-Audits beim lesenden Zugriff auf die Google-Analytics-Property (GA4) des Auftraggebers erfolgt. Zweck des Zugriffs ist ausschließlich die Auswertung von Zugriffen aus KI-Systemen, von Einstiegsseiten, Interaktionen und Conversions für den Content-Audit.
(2) Die Verarbeitung beschränkt sich auf den lesenden Zugriff (Einsichtnahme) über ein personalisiertes, geschäftliches Benutzerkonto von thedigitalwriter mit der Rolle „Betrachter“. Ein Export von Rohdaten, eine dauerhafte Speicherung von Rohdaten sowie eine Veränderung von Daten oder Einstellungen durch thedigitalwriter sind ausgeschlossen.
(3) Andere Dienste, bei denen thedigitalwriter keine personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet, insbesondere Google Search Console und Bing Webmaster Tools, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
(4) Die Vereinbarung gilt für die Dauer des Content-Audits und endet mit der Übergabe des Audit-Berichts. Der Auftraggeber kann die Nutzerfreigabe jederzeit entziehen. Mit der Übergabe des Audit-Berichts weist thedigitalwriter den Auftraggeber darauf hin, dass die Freigabe entfernt werden kann.
§ 2 Art der Daten und Kreis der betroffenen Personen
(1) Art der personenbezogenen Daten: Online-Kennungen (z. B. pseudonyme Nutzer- und Gerätekennungen), Nutzungsdaten (z. B. Seitenaufrufe, Sitzungen, Interaktionen, Verweildauer), Geräte- und Browserinformationen sowie ungefähre Standortangaben.
(2) Kreis der betroffenen Personen: Besucherinnen und Besucher sowie Nutzerinnen und Nutzer der Website des Auftraggebers.
§ 3 Weisungen
(1) thedigitalwriter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisungen ergeben sich aus diesen AGB, der Auftragsbestätigung und etwaigen weiteren Weisungen in Textform.
(3) Wird der Content-Audit durch eine Agentur oder einen Dienstleister für den Auftraggeber beauftragt (§ 3c AGB), kann die Abstimmung über diese erfolgen; Weisungen zur Verarbeitung der Daten erteilt jedoch ausschließlich der Auftraggeber.
(2) Ist thedigitalwriter der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird der Auftraggeber unverzüglich darauf hingewiesen.
§ 4 Vertraulichkeit
Die Verarbeitung erfolgt durch die Inhaberin von thedigitalwriter. Werden weitere Personen eingesetzt, dürfen sie nur Zugang zu den Daten erhalten, wenn sie zuvor zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
thedigitalwriter trifft folgende Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO:
- Zugangskontrolle: Der Zugriff erfolgt ausschließlich über ein eigenes, geschäftliches Google-Konto von thedigitalwriter, das durch eine Zwei-Faktor-Anmeldung geschützt ist. Sammelkonten und die Weitergabe von Zugangsdaten sind ausgeschlossen.
- Zugriffsbeschränkung: Beim Auftraggeber wird ausschließlich die Rolle „Betrachter“ angefordert.
- Zutrittskontrolle: Die Verarbeitung erfolgt an einem Einzelarbeitsplatz, zu dem keine weiteren Personen Zugang haben. Das Arbeitsgerät verlässt diesen Arbeitsplatz nicht.
- Datenträgerkontrolle: Notizen und Screenshots, die im Rahmen des Content-Audits entstehen, werden ausschließlich in einem verschlüsselten Speicherbereich abgelegt (verschlüsselter Datenträger bzw. verschlüsselter Container).
- Schutz vor Schadsoftware: Auf dem Arbeitsgerät sind automatische Sicherheitsupdates des Betriebssystems und ein aktiver Virenschutz eingerichtet.
- Datensparsamkeit: Der Audit-Bericht enthält ausschließlich zusammengefasste Angaben ohne Personenbezug. Screenshots werden vor einer Weitergabe auf personenbezogene Daten geprüft; solche Daten werden unkenntlich gemacht. Personenbezogene Daten aus Google Analytics werden weder in KI-Dienste noch in sonstige Dienste Dritter eingegeben.
- Verfügbarkeit: Die Daten verbleiben vollständig in Google Analytics beim Auftraggeber. thedigitalwriter hält keine eigenen Bestände dieser Daten vor; eigene Sicherungsverfahren sind daher entbehrlich.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
thedigitalwriter setzt für die Verarbeitung nach dieser Vereinbarung keine Unterauftragsverarbeiter ein. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
§ 7 Unterstützung des Auftraggebers
(1) thedigitalwriter unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an thedigitalwriter, wird das Anliegen unverzüglich an den Auftraggeber weitergeleitet.
(2) thedigitalwriter unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.
§ 8 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
thedigitalwriter informiert den Auftraggeber unverzüglich, nachdem eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bekannt geworden ist, und stellt die dafür verfügbaren Informationen bereit.
§ 9 Löschung
Nach Übergabe des Audit-Berichts löscht thedigitalwriter unverzüglich und unwiderruflich alle im Rahmen des Content-Audits entstandenen Notizen, Zwischenstände und Screenshots, die personenbezogene Daten enthalten können. Eine Rückgabe von Daten entfällt, da thedigitalwriter keine Rohdaten speichert. Auf Wunsch bestätigt thedigitalwriter die Löschung in Textform.
§ 10 Nachweise und Kontrollen
thedigitalwriter stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung zur Verfügung. Überprüfungen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Prüfer werden nach vorheriger Abstimmung mit angemessener Vorankündigung ermöglicht; sie erfolgen vorrangig durch Auskünfte in Textform.
§ 11 Ort der Verarbeitung
Die Einsichtnahme erfolgt vom Arbeitsplatz von thedigitalwriter in Deutschland. Speicherort und Datenhaltung von Google Analytics richten sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Google.
§ 12 Haftung und Rangfolge
(1) Für die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 82 DSGVO.
(2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den übrigen Bestimmungen der AGB gehen die Regelungen dieser Vereinbarung in Fragen des Datenschutzes vor.
AGB Partnerprogramm
Stand: 8. Oktober 2026 · AGB Partnerprogramm als PDF herunterladen
§ 1 Geltungsbereich und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Diese AGB Partnerprogramm gelten für das Partnerprogramm von thedigitalwriter, Inhaberin: Nina Endres, Wendelinusstraße 4, 66663 Merzig, Deutschland, E-Mail: hi@thedigitalwriter.de (nachfolgend „thedigitalwriter“).
(2) Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die ihre Affiliate-Tätigkeit im Rahmen einer selbständigen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit ausüben.
(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(4) Das Partnerprogramm steht ausschließlich Partnern mit Sitz in Deutschland offen.
§ 2 Anmeldung und Aufnahme
(1) Die Anmeldung erfolgt über das auf der Website von thedigitalwriter bereitgestellte Teilnahmeformular.
(2) Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm.
(3) thedigitalwriter prüft die Angaben des Bewerbers und entscheidet über die Aufnahme. Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
(4) Der Bewerber ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
(5) Die Teilnahme am Partnerprogramm beginnt mit der ausdrücklichen Annahme durch thedigitalwriter.
§ 3 Gegenstand des Partnerprogramms und Provision
(1) Gegenstand des Partnerprogramms ist die Vermittlung der von thedigitalwriter angebotenen Content-Audits – des Content-Audits für regionale Unternehmen und des Content-Audits für überregional tätige Unternehmen – und des Text-Audits sowie der von thedigitalwriter auf der Website unter „SEO-Texterin“ angebotenen Content-Leistungen (nachfolgend gemeinsam „vermittelte Leistungen“).
(2) Für jeden provisionsberechtigten vermittelten Content-Audit erhält der Partner einmalig eine Provision. Sie beträgt beim Content-Audit für regionale Unternehmen 100,00 € netto und beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen 137,00 € netto. Beim Content-Audit für überregional tätige Unternehmen erhöht sich die Provision um 30,00 € netto je weiterem Leistungsbereich, der in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist. Da die Leistungsbereiche gesondert abgerechnet und übergeben werden, gilt § 5 Abs. 4 bis 6 für den ersten Leistungsbereich (137,00 €) und für jeden weiteren Leistungsbereich (je 30,00 €) gesondert. Für jeden provisionsberechtigten vermittelten Text-Audit erhält der Partner einmalig eine Provision von 50,00 € netto.
(3) Content-Leistungen im Sinne dieser AGB Partnerprogramm sind individuelle Standort- und Leistungsseiten, Ratgeber- und Wissensartikel, Pillar Pages und die Überarbeitung bestehender Inhalte, jeweils in den auf der Website ausgewiesenen Varianten.
(4) Für jede provisionsberechtigte vermittelte Content-Leistung erhält der Partner einmalig eine Provision. Ihre Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Nettopreis der einzelnen Leistung:
- bis 299,00 €: 25,00 €
- über 299,00 € bis 439,00 €: 40,00 €
- über 439,00 € bis unter 599,00 €: 55,00 €
- ab 599,00 €: 65,00 €
(5) Maßgeblich ist der vereinbarte Nettopreis der einzelnen Leistung ohne Umsatzsteuer. Bei Leistungen, deren Preis auf der Website mit „ab“ angegeben ist oder nach Aufwand kalkuliert wird, ist der tatsächlich vereinbarte Nettopreis maßgeblich. Umfasst eine Bestellung mehrere Leistungen, wird die Provision für jede Leistung gesondert berechnet.
(6) Andere Leistungen von thedigitalwriter sind nicht Bestandteil des Partnerprogramms und begründen keinen Provisionsanspruch. Dies gilt insbesondere für die Keywordrecherche für die Google-Suche, Optimierungsleistungen, laufende Betreuung und sonstige zusätzliche oder nachfolgende Leistungen. Content-Leistungen, die Bestandteil einer Optimierung oder der laufenden Betreuung sind, begründen ebenfalls keinen Provisionsanspruch.
(7) Die vermittelten Leistungen dürfen ausschließlich zu dem jeweils von thedigitalwriter festgelegten und auf der Website ausgewiesenen Preis beworben und vermittelt werden.
(8) Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von thedigitalwriter abweichende Preise, Rabatte, Gutscheine, Sonderkonditionen oder sonstige Preisnachlässe anzubieten oder zuzusagen.
§ 4 Affiliate-Link und Zuordnung
(1) Nach Aufnahme in das Partnerprogramm erhält der Partner einen persönlichen Affiliate-Link und eine persönliche Affiliate-Nummer.
(2) Buchungen und Bestellungen, die über diesen Affiliate-Link zustande kommen, werden dem jeweiligen Partner über das eingesetzte Affiliate-System zugeordnet.
(3) Die technische Zuordnung bleibt für 30 Tage nach Aufruf des Affiliate-Links bestehen.
(4) Eine technische Zuordnung kann insbesondere verhindert werden, wenn das hierfür erforderliche Tracking auf Seiten des Interessenten technisch nicht möglich ist oder unterbrochen wird. Eine jederzeit fehlerfreie Zuordnung kann daher nicht gewährleistet werden.
(5) Hat der Partner einen Kunden vermittelt und ist eine technische Zuordnung nicht erfolgt, kann er die Vermittlung nachträglich unter hi@thedigitalwriter.de melden. Hierfür sind der Name oder das Unternehmen des potenziellen Kunden und der ungefähre Zeitraum der Vermittlung anzugeben.
(6) Hat eine entsprechende Buchung oder Bestellung stattgefunden und kann sie dem Partner zugeordnet werden, wird die Vermittlung für die Provision berücksichtigt.
(7) Wird derselbe Kunde mehreren Partnern zugeordnet, erhält grundsätzlich der Partner die Provision, dem die Vermittlung zuerst nachweisbar zugeordnet werden kann.
(8) Werden vermittelte Leistungen über ein von thedigitalwriter bereitgestelltes Bestell- oder Kontaktformular bestellt oder angefragt, kann die Zuordnung auch anhand der dort angegebenen Angaben zur werbenden Person (Name oder Unternehmen und Affiliate-Nummer) erfolgen. Die Angaben sind vollständig und zutreffend zu machen. Eine Zuordnung erfolgt, wenn die Affiliate-Nummer vergeben ist und zum angegebenen Namen oder Unternehmen passt; Absatz 5 bleibt unberührt.
(9) Die Zuordnung gilt für die jeweilige Buchung oder Bestellung. Für spätere Bestellungen desselben Kunden besteht ein Provisionsanspruch nur, wenn die Bestellung erneut über den Partner zustande kommt und ihm nach den vorstehenden Absätzen zugeordnet wird.
§ 5 Voraussetzungen des Provisionsanspruchs
(1) Der Eingang oder die erfolgreiche Zuordnung einer vermittelten Buchung oder Bestellung begründet noch keinen Provisionsanspruch.
(2) thedigitalwriter prüft zunächst, ob der vermittelte Kunde und dessen Unternehmen die Voraussetzungen für die vermittelte Leistung erfüllen.
(3) Wird die Buchung oder Bestellung nicht angenommen, insbesondere weil der Kunde oder das zu prüfende Unternehmen nicht zum vorgesehenen Angebotsformat der vermittelten Leistung passt, entsteht kein Provisionsanspruch.
(4) Der Provisionsanspruch entsteht erst, wenn
- die vermittelte Buchung oder Bestellung von thedigitalwriter angenommen wurde,
- die vereinbarte Vergütung für die vermittelte Leistung vollständig eingegangen ist und
- die vermittelte Leistung fertiggestellt wurde.
(5) Eine vermittelte Leistung ist fertiggestellt, wenn sie an den Kunden geliefert wurde und der Kunde sie abgenommen hat. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der Abnahmefrist Mängel konkret benennt oder bei Content-Leistungen die Korrekturschleife anfordert. Die Abnahmefrist beträgt beim Content-Audit und beim Text-Audit 14 Tage und bei Content-Leistungen 5 Werktage, jeweils ab Lieferung. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Geschäftssitz von thedigitalwriter. Benennt der Kunde Mängel, ist die Leistung nach deren Beseitigung fertiggestellt. Fordert der Kunde bei einer Content-Leistung innerhalb der Abnahmefrist die Korrekturschleife an, ist die Leistung mit Lieferung der korrigierten Fassung fertiggestellt.
(6) Wird der vermittelte Auftrag vor Fertigstellung der vermittelten Leistung beendet und erhält thedigitalwriter deshalb nur einen Teil der vereinbarten Vergütung, entsteht kein Provisionsanspruch. Eine anteilige Provision wird nicht gezahlt.
(7) Umfasst eine Bestellung mehrere Content-Leistungen, entsteht der Provisionsanspruch für jede Leistung gesondert. Die Absätze 4 bis 6 gelten für jede einzelne Leistung.
(8) Die Lieferzeit einer Content-Leistung richtet sich nach Leistungsumfang und Absprache mit dem Kunden. Angaben zu einer üblichen Lieferzeit sind unverbindliche Richtwerte. Der Zeitpunkt der Entstehung des Provisionsanspruchs richtet sich ausschließlich nach den Absätzen 4 und 5.
§ 6 Abrechnung und Auszahlung
(1) Für die monatliche Provisionsabrechnung gilt der 20. eines Kalendermonats als Stichtag.
(2) Ist der Provisionsanspruch bis einschließlich zum 20. eines Monats entstanden, wird die entsprechende Provision am letzten Tag desselben Kalendermonats ausgezahlt.
(3) Entsteht der Provisionsanspruch nach dem 20. eines Monats, erfolgt die Auszahlung am letzten Tag des folgenden Kalendermonats.
(4) Fällt der Auszahlungstag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Geschäftssitz von thedigitalwriter, erfolgt die Auszahlung am darauffolgenden Werktag.
(5) Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung.
(6) Voraussetzung für die Auszahlung ist der vorherige Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung des Partners.
(7) Sobald ein Provisionsanspruch entstanden ist, erhält der Partner hierüber eine Bestätigung. Die Bestätigung weist die vermittelte Leistung, den zugrunde liegenden Nettopreis und den Provisionsbetrag aus. Der Partner stellt anschließend eine Rechnung über die Gesamtsumme aller für den jeweiligen Abrechnungszeitraum bestätigten Provisionen. Die Rechnung muss neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben die Namen der vermittelten Kunden enthalten.
(8) Die Rechnung ist an hi@thedigitalwriter.de zu übermitteln.
(9) Umsatzsteuer wird zusätzlich zur Netto-Provision gezahlt, soweit diese vom Partner gesetzlich auszuweisen ist.
(10) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten für Provisionen aus Content-Audits, Text-Audits und Content-Leistungen gleichermaßen. Alle Provisionen werden in derselben Abrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zusammengefasst.
§ 7 Steuerliche Angaben des Partners
(1) Der Partner ist verpflichtet, in seinen Rechnungen vollständige und zutreffende Angaben zu seiner umsatzsteuerlichen Behandlung zu machen.
(2) Änderungen dieser Angaben, die für die Abrechnung und Auszahlung von Provisionen relevant sind, sind thedigitalwriter unverzüglich mitzuteilen.
(3) thedigitalwriter ist berechtigt, die für die ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen steuerlichen Angaben zu überprüfen.
(4) Der Partner ist für die Richtigkeit seiner Angaben und der von ihm ausgestellten Rechnungen verantwortlich.
(5) Entstehen thedigitalwriter aufgrund unrichtiger Angaben des Partners oder eines unberechtigten Umsatzsteuerausweises nachweisbare finanzielle Nachteile, bleiben die gesetzlichen Ansprüche von thedigitalwriter unberührt.
§ 8 Werbung für die vermittelten Leistungen
(1) Der Partner entscheidet grundsätzlich selbst, wie und über welche Kanäle er die vermittelten Leistungen bewirbt. Zulässig sind insbesondere eigene Websites und Inhalte, Social Media, persönliche Empfehlungen, Newsletter sowie bezahlte Werbung über Suchmaschinen, soziale Netzwerke und andere Werbeplattformen, soweit die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
(2) Der Partner handelt bei sämtlichen Werbemaßnahmen selbständig und in eigenem Namen.
(3) Der Partner ist nicht Vertreter, Mitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstiger Bevollmächtigter von thedigitalwriter und darf nicht den Eindruck erwecken, im Namen von thedigitalwriter zu handeln oder zu dessen Unternehmen zu gehören.
(4) Eigene Texte, Beiträge, Grafiken, Anzeigen und sonstige Werbeinhalte dürfen frei erstellt werden. Angaben über thedigitalwriter und die vermittelten Leistungen müssen sachlich richtig sein und dem tatsächlich angebotenen Leistungsumfang entsprechen.
(5) Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von thedigitalwriter Zusagen, Garantien oder sonstige Erklärungen gegenüber potenziellen Kunden abzugeben.
§ 9 Unzulässige Werbemaßnahmen
(1) Bei der Bewerbung der vermittelten Leistungen sind alle rechtswidrigen, irreführenden, täuschenden, belästigenden oder geeignet rufschädigenden Werbemaßnahmen untersagt.
(2) Insbesondere sind folgende Werbemaßnahmen nicht gestattet:
- Brand Bidding auf thedigitalwriter: Der Name „thedigitalwriter“, die Domain thedigitalwriter.de sowie Falschschreibweisen, Abwandlungen und Kombinationen dieser Bezeichnungen dürfen nicht als gebuchte Keywords in bezahlter Suchmaschinenwerbung verwendet werden.
- Brand Bidding und Werbung mit fremden Unternehmenskennzeichen: Namen, Marken, Unternehmensbezeichnungen, Domains oder sonstige geschäftliche Kennzeichen anderer Unternehmen oder Personen dürfen weder als gebuchte Keywords noch im Anzeigentext oder in sonstiger Weise verwendet werden, um Interessenten auf die vermittelten Leistungen aufmerksam zu machen. Dies gilt auch für Falschschreibweisen, Abwandlungen und Kombinationen mit solchen Bezeichnungen.
- Irreführende Vergleiche: Andere Unternehmen, Marken, Produkte oder Dienstleistungen dürfen nicht als Mittel eingesetzt werden, um durch deren Bekanntheit Aufmerksamkeit für die vermittelten Leistungen zu erzeugen. Untersagt sind insbesondere Aussagen oder Darstellungen wie „besser als“, „genauso gut wie“, „Alternative zu“ oder vergleichbare Bezugnahmen auf konkret erkennbare Unternehmen, soweit damit für die vermittelten Leistungen geworben wird.
- Vortäuschung einer Verbindung zu Dritten: Es darf weder ausdrücklich noch mittelbar der Eindruck erweckt werden, dass thedigitalwriter oder die vermittelten Leistungen mit einem anderen Unternehmen, einer Plattform, Behörde, Organisation oder sonstigen Stelle verbunden, von dieser empfohlen, zertifiziert, autorisiert oder unterstützt werden, sofern dies tatsächlich nicht der Fall ist.
- Vortäuschung einer Verbindung zu thedigitalwriter: Der Partner darf sich nicht als Mitarbeiter, Vertreter, Niederlassung oder Bestandteil von thedigitalwriter darstellen. Eigene Websites, Social-Media-Profile, Anzeigen oder sonstige Auftritte dürfen nicht so gestaltet werden, dass sie mit einem offiziellen Auftritt von thedigitalwriter verwechselt werden können.
- Falsche oder irreführende Leistungsversprechen: Untersagt sind insbesondere erfundene oder nicht von thedigitalwriter zugesagte Garantien, Erfolgsversprechen, Leistungsbestandteile, Bearbeitungszeiten, Preise, Rabatte oder sonstige Konditionen.
- Unzulässige Direktwerbung und Spam: Untersagt sind Werbemaßnahmen per E-Mail, Nachricht, Telefon oder über andere Kommunikationswege, soweit hierfür die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
- Verdeckte Werbung: Der Partner darf den kommerziellen Charakter seiner Affiliate-Werbung nicht verschleiern, soweit eine gesetzliche Kennzeichnung erforderlich ist.
- Rechtswidrige oder anstößige Zusammenhänge: Die vermittelten Leistungen, thedigitalwriter sowie der Name, die Website oder sonstige Kennzeichen von thedigitalwriter dürfen nicht im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten oder Angeboten sowie insbesondere pornografischen oder sexuell expliziten Inhalten, Gewaltverherrlichung, Hass oder Diskriminierung, extremistischen Inhalten, illegalen Drogen, illegalem Glücksspiel, Betrug, Fälschungen oder sonstigen strafbaren Handlungen beworben oder dargestellt werden.
- Rufschädigende Werbung: Untersagt sind Werbemaßnahmen, deren Inhalt, Gestaltung oder Umfeld geeignet ist, den geschäftlichen Ruf von thedigitalwriter erheblich zu beeinträchtigen.
- Manipulation: Untersagt sind sämtliche Maßnahmen zur künstlichen Erzeugung oder Manipulation von Klicks, Trackingdaten, Leads, Bestellungen oder Provisionsansprüchen.
- Eigenkäufe: Der persönliche Affiliate-Link darf nicht verwendet werden, um für eigene Bestellungen oder Bestellungen des eigenen Unternehmens einen Provisionsanspruch zu erzeugen.
(3) Die Nutzung bezahlter Werbeformen wie Google Ads, Microsoft Advertising oder Social Ads ist ausdrücklich zulässig, sofern die Bestimmungen dieses Paragraphen eingehalten werden.
(4) Ein geringfügiger Verstoß kann zunächst zur Aufforderung führen, die betreffende Werbemaßnahme unverzüglich zu beenden oder anzupassen.
(5) Schwerwiegende oder vorsätzliche Verstöße berechtigen thedigitalwriter zum sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm. Manipulationsversuche führen zum Ausschluss.
(6) Für Vermittlungen, die durch eine nach diesem Paragraphen unzulässige Werbemaßnahme zustande gekommen sind, besteht kein Provisionsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Vermittlung technisch dem Partner zugeordnet wurde und die übrigen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch erfüllt wären.
(7) Wurde eine Provision für eine solche Vermittlung bereits ausgezahlt und wird der zugrunde liegende Verstoß erst nachträglich festgestellt, ist thedigitalwriter berechtigt, die zu Unrecht ausgezahlte Provision nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzufordern.
(8) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Eigene Leistungen des Partners
(1) Ergeben sich aus einem vermittelten Content-Audit weitere Leistungen, darf der Partner diese dem Kunden im Rahmen seines eigenen Unternehmens anbieten und erbringen.
(2) Dies gilt ausdrücklich auch für die Umsetzung der im Content-Audit empfohlenen Optimierungsmaßnahmen und für Leistungen, die ebenfalls zum Leistungsangebot von thedigitalwriter gehören.
(3) Sämtliche eigenen Leistungen des Partners werden ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung angeboten und erbracht. Der Partner bestimmt deren Konditionen selbst; thedigitalwriter ist an den daraus erzielten Umsätzen nicht beteiligt.
(4) Eigene Leistungen des Partners dürfen nicht als Leistungen von thedigitalwriter angeboten, dargestellt oder unter dem Namen thedigitalwriter erbracht werden.
§ 11 Eigenkäufe und Umgehungsgeschäfte
(1) Eigenkäufe des Partners sowie Bestellungen für das eigene Unternehmen sind nicht provisionsberechtigt.
(2) Die Vermittlung eines anderen, eigenständigen Unternehmens ist grundsätzlich provisionsberechtigt. Persönliche, familiäre oder geschäftliche Beziehungen zwischen dem Partner und dem vermittelten Kunden stehen dem Provisionsanspruch allein nicht entgegen.
(3) Umgehungsgeschäfte mit dem Zweck, für einen wirtschaftlichen Eigenkauf oder eine tatsächlich nicht erfolgte Vermittlung eine Provision zu erhalten, sind nicht provisionsberechtigt und gelten als Manipulation im Sinne des § 9.
(4) Beauftragt der Partner Leistungen von thedigitalwriter selbst für einen eigenen Kunden (§ 3c AGB), ist er insoweit Kunde von thedigitalwriter; eine solche Beauftragung ist nicht provisionsberechtigt. Für wiederkehrende Beauftragungen können Konditionen individuell in Textform vereinbart werden. Empfiehlt der Partner die Leistung und beauftragt der Kunde sie selbst, bleibt die Vermittlung nach Absatz 2 provisionsberechtigt.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Teilnahme am Partnerprogramm wird auf unbestimmte Zeit vereinbart.
(2) Der Partner kann seine Teilnahme jederzeit in Textform beenden.
(3) thedigitalwriter kann die Teilnahme ebenfalls jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform beenden.
(4) Das Recht zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Mit Beendigung der Partnerschaft darf der persönliche Affiliate-Link nicht mehr für neue Vermittlungen verwendet werden.
(6) Vermittlungen, die vor Beendigung der Partnerschaft ordnungsgemäß erfolgt sind, bleiben provisionsberechtigt, sofern die Voraussetzungen nach § 5 anschließend erfüllt werden.
§ 13 Änderungen und Einstellung des Partnerprogramms
(1) thedigitalwriter ist berechtigt, das Partnerprogramm, insbesondere die Höhe der Provision und die Bedingungen für zukünftige Vermittlungen, jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder das Partnerprogramm einzustellen.
(2) Änderungen wirken nicht rückwirkend auf Vermittlungen, die vor ihrem Wirksamwerden bereits ordnungsgemäß erfolgt sind.
(3) Wesentliche Änderungen sowie die Einstellung des Partnerprogramms werden bestehenden Partnern in Textform mitgeteilt.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Partnerprogramms erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von thedigitalwriter.
§ 15 Freistellung
(1) Der Partner ist für die Rechtmäßigkeit seiner Werbemaßnahmen und Werbeinhalte selbst verantwortlich.
(2) Der Partner stellt thedigitalwriter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen thedigitalwriter wegen einer vom Partner zu vertretenden Rechtsverletzung im Zusammenhang mit seinen Werbemaßnahmen geltend machen, insbesondere wegen Verletzung von Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht.
(3) Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung einschließlich der gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten.
(4) thedigitalwriter informiert den Partner unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 16 Haftung
(1) thedigitalwriter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von thedigitalwriter.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen thedigitalwriter und dem Partner haben Vorrang vor diesen AGB Partnerprogramm.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Partnerprogramm ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.