PARTNERPROGRAMM

Teilnahmebedingungen Partnerprogramm

Die wichtigsten Regeln für Ihre Teilnahme im Überblick. Rechtlich maßgeblich sind die AGB Partnerprogramm.

Wer kann teilnehmen?

Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler mit Sitz in Deutschland.

Teilnehmen können Sie als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Über die Aufnahme entscheidet thedigitalwriter nach Prüfung Ihrer Anmeldung.

Welche Provision erhalten Sie?

Audits

Für jeden erfolgreich vermittelten Audit erhalten Sie eine feste Provision netto:

VermittlungProvision
Text-Audit50 €
Content-Audit regional, 1 Standort100 €
Content-Audit regional, weiterer Standort100 €
Content-Audit überregional, 1 Leistungsbereich137 €
Content-Audit überregional, je weiterer Leistungsbereich+ 30 €

Ein weiterer Standort desselben Kunden ist provisionsberechtigt, wenn die Buchung erneut über Sie vermittelt und Ihnen zugeordnet wird. Beim überregionalen Content-Audit entsteht die Provision für jeden Leistungsbereich gesondert, da die Leistungsbereiche einzeln abgerechnet und übergeben werden.

Content-Leistungen

Zu den Content-Leistungen gehören individuelle Standort- und Leistungsseiten, Ratgeber- und Wissensartikel, Pillar Pages und die Überarbeitung bestehender Inhalte. Die Provision richtet sich nach dem vereinbarten Nettopreis der einzelnen Leistung:

Nettopreis der LeistungProvision
bis 299 €25 €
über 299 € bis 439 €40 €
über 439 € bis unter 599 €55 €
ab 599 €65 €

Umfasst eine Bestellung mehrere Content-Leistungen, wird die Provision für jede Leistung gesondert berechnet. Ausgenommen sind die Keywordrecherche sowie Content-Leistungen innerhalb einer Optimierung oder der laufenden Betreuung. Alle Preise und Varianten finden Sie unter Website-Texte: Leistungen und Preise.

Eigenkäufe und Bestellungen des eigenen Unternehmens sind von der Provision ausgeschlossen.

Wie wird eine Vermittlung zugeordnet?

Nach Ihrer Aufnahme erhalten Sie einen persönlichen Affiliate-Link und eine Affiliate-Nummer. Bestellt ein Kunde innerhalb von 30 Tagen nach dem Aufruf Ihres Links eine Leistung aus dem Partnerprogramm, wird die Buchung Ihnen zugeordnet.

Content-Leistungen fragen Kunden über das Kontaktformular an. Dort können sie Ihren Namen oder Ihr Unternehmen und Ihre Affiliate-Nummer angeben. Geben Sie beides an Ihre Kunden weiter, damit die Anfrage Ihnen sicher zugeordnet werden kann.

Hat die Zuordnung über den Link nicht funktioniert, melden Sie die Vermittlung unter hi@thedigitalwriter.de nach. Nennen Sie dafür den Namen oder das Unternehmen des Kunden und den ungefähren Zeitraum der Vermittlung.

Vermitteln mehrere Partner denselben Kunden, erhält der Partner die Provision, dem die Vermittlung zuerst nachweisbar zugeordnet werden kann.

Wie dürfen Sie werben?

Wie Sie werben, entscheiden Sie selbst: auf Ihrer Website, in eigenen Beiträgen, über Social Media, Newsletter, persönliche Empfehlungen oder bezahlte Anzeigen, zum Beispiel über Google Ads. Sie handeln dabei in eigenem Namen und bewerben die Leistungen zu den auf der Website ausgewiesenen Preisen.

Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Brand Bidding auf „thedigitalwriter“, die Domain thedigitalwriter.de und Abwandlungen davon
  • Brand Bidding mit Namen, Marken oder Domains anderer Unternehmen
  • irreführende Vergleiche mit anderen Anbietern
  • Garantien, Erfolgsversprechen, Rabatte oder Konditionen, die thedigitalwriter nicht zugesagt hat
  • Spam und Direktwerbung ohne die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen
  • Werbung ohne die gesetzlich erforderliche Kennzeichnung
  • Auftritte, die mit thedigitalwriter verwechselt werden können
  • Werbung in rechtswidrigen oder anstößigen Zusammenhängen

Für Ihre Werbemaßnahmen sind Sie selbst verantwortlich. Die vollständige Regelung finden Sie in den §§ 8 und 9 der AGB Partnerprogramm.

Wann entsteht der Anspruch auf Provision?

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald drei Voraussetzungen erfüllt sind: thedigitalwriter hat den vermittelten Auftrag angenommen, der Kunde hat vollständig bezahlt und die Leistung ist fertiggestellt.

Fertiggestellt ist die Leistung mit der Abnahme durch den Kunden. Bei Audits gilt sie als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine Mängel benennt. Beim überregionalen Content-Audit gilt das für jeden Leistungsbereich gesondert.

Bei Content-Leistungen beträgt die Abnahmefrist 5 Werktage. Fordert der Kunde in dieser Frist die Korrekturschleife an, ist die Leistung mit Lieferung der korrigierten Fassung fertiggestellt.

Wann und wie wird ausgezahlt?

Sobald Ihr Provisionsanspruch entstanden ist, erhalten Sie eine Bestätigung.

Stichtag für die monatliche Abrechnung ist der 20. Alle Provisionsansprüche, die bis einschließlich zum 20. eines Monats entstanden sind, werden am letzten Tag dieses Monats ausgezahlt. Ansprüche, die nach dem 20. entstehen, werden am letzten Tag des Folgemonats ausgezahlt. Fällt der Auszahlungstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erfolgt die Zahlung am nächsten Werktag.

Voraussetzung für die Auszahlung ist eine korrekte Rechnung über die Gesamtsumme der bestätigten Provisionen, zuzüglich Umsatzsteuer, sofern Sie zum Ausweis berechtigt sind. Neben den Rechnungsangaben muss die Rechnung zwingend die Namen der vermittelten Kunden enthalten. Senden Sie die Rechnung an hi@thedigitalwriter.de.

Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung.

Eigene Leistungen für vermittelte Kunden

Fragt ein vermittelter Kunde nach dem Audit weitere Leistungen bei Ihnen an, können Sie diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung anbieten, auch wenn sie sich mit dem Angebot von thedigitalwriter überschneiden. Konditionen und Umsätze daraus liegen vollständig bei Ihnen.

Alle weiteren Regelungen

Verstöße und Manipulationsversuche, Freistellung, Haftung, Datenschutz, Laufzeit und Beendigung, Änderungen des Partnerprogramms sowie die Schlussbestimmungen regeln die AGB Partnerprogramm.

Zur Anmeldung

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