Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von thedigitalwriter, Inhaberin: Nina Endres, Wendelinusstraße 4, 66663 Merzig, Deutschland, E-Mail: hi@thedigitalwriter.de (nachfolgend „thedigitalwriter"). (2) Das Angebot von thedigitalwriter richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den jeweiligen Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. (3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsabschluss ausgeschlossen. (4) Mit Abgabe einer Buchungsanfrage oder Beauftragung bestätigt der Kunde, ausschließlich als Unternehmer zu handeln. (5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungen und Vertragsgegenstand
(1) thedigitalwriter erbringt Leistungen zur Analyse, Verbesserung und laufenden Betreuung der digitalen Präsenz und KI-Sichtbarkeit regionaler Unternehmen. Hierzu gehören insbesondere:
- Content-Audits zur Analyse der aktuellen KI-Sichtbarkeit,
- Optimierungsleistungen auf Grundlage eines Content-Audits,
- Erstellung und Überarbeitung von Website-Inhalten,
- Erstellung von Standort- und Leistungsseiten,
- Erstellung und Überarbeitung von Pillar Pages,
- laufende Betreuung und Überwachung der KI-Sichtbarkeit,
- Anpassung von Unternehmensprofilen und Verzeichniseinträgen,
- weitere individuell vereinbarte Leistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Leistungsbeschreibung auf der Website, der Auftragsbestätigung oder einem individuell erstellten Angebot. (3) Leistungen, die dort nicht ausdrücklich als Bestandteil der beauftragten Leistung aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. (4) Soweit für einzelne Leistungen ein individueller Leistungsumfang oder Festpreis vereinbart wird, geht diese Vereinbarung den allgemeinen Leistungsbeschreibungen vor.
§ 3 Content-Audit
(1) Der Content-Audit untersucht den zum Zeitpunkt der Durchführung feststellbaren Ist-Zustand der digitalen Präsenz und KI-Sichtbarkeit des Kunden anhand der vereinbarten Prüfkriterien. (2) Die Prüfung kann insbesondere die Website des Kunden, Unternehmensprofile, Bewertungen, Unternehmensdaten, Verzeichniseinträge, externe Quellen sowie Antworten und Ergebnisse verschiedener KI- und Suchsysteme umfassen. (3) Der Kunde erhält die vereinbarte schriftliche Auswertung sowie eine auf den festgestellten Ist-Zustand bezogene Optimierungsanleitung. (4) Die Umsetzung der im Content-Audit empfohlenen Maßnahmen ist nicht Bestandteil des Content-Audits, soweit sie nicht gesondert beauftragt wurde. (5) Ergebnisse von KI-Systemen und Suchdiensten können sich jederzeit verändern und können auch bei gleichen oder vergleichbaren Anfragen unterschiedlich ausfallen. Gegenstand des Content-Audits sind daher ausschließlich die bei Durchführung der jeweiligen Prüfung festgestellten Ergebnisse. (6) Ein bestimmtes zukünftiges oder dauerhaft reproduzierbares Ergebnis, eine bestimmte Nennung, Empfehlung, Positionierung oder Sichtbarkeit in einem KI-, Such- oder Antwortsystem wird nicht geschuldet.
§ 4 Optimierung und Content-Erstellung
(1) Bei einer Optimierung richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach den Ergebnissen des zugrunde liegenden Content-Audits und dem darauf basierenden Angebot. (2) Je nach festgestelltem Bedarf können insbesondere Inhalte, Unternehmensdaten, Unternehmensprofile, Verzeichniseinträge und technische Grundlagen bearbeitet werden. (3) Änderungen an Systemen, Plattformen und Profilen werden nur vorgenommen, soweit dies vereinbart und technisch möglich ist und die erforderlichen Zugänge oder Berechtigungen vorliegen. (4) Für Änderungen an der Website des Kunden liefert thedigitalwriter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die vereinbarten Inhalte und technischen Vorgaben fertig zur Umsetzung. Das technische Einpflegen in die Website erfolgt durch den Kunden oder dessen Webentwickler. (5) Gleiches gilt für separat beauftragte Content-Leistungen. Texte und sonstige Inhalte werden fertig zur vereinbarten Verwendung geliefert. Eine technische Veröffentlichung oder Implementierung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. (6) Korrekturschleifen sind nur in dem Umfang Bestandteil der Leistung, in dem sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder im individuellen Angebot ausdrücklich vorgesehen sind. Darüber hinausgehende Änderungswünsche können gesondert berechnet werden.
§ 5 Einsatz künstlicher Intelligenz und externer Recherchetools
(1) thedigitalwriter setzt bei Recherche, Analyse, Auswertung, Prüfung, Texterstellung und weiteren Arbeitsschritten Systeme künstlicher Intelligenz sowie andere digitale Recherche- und Analysetools ein. (2) Hierzu können insbesondere Systeme und Dienste von OpenAI, Perplexity, Google sowie weitere für den jeweiligen Auftrag geeignete Anbieter gehören. (3) Soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist, können vom Kunden bereitgestellte oder öffentlich zugängliche Unternehmensinformationen mit solchen Systemen verarbeitet werden. (4) Der Kunde erklärt sich mit dem für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Einsatz solcher Systeme einverstanden. (5) thedigitalwriter entscheidet nach fachlichen und technischen Gesichtspunkten, welche geeigneten Systeme und Werkzeuge für die jeweilige Leistung eingesetzt werden. Ein Anspruch auf Verwendung eines bestimmten Anbieters oder Systems besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. (6) KI-generierte oder KI-unterstützt erzeugte Ergebnisse werden nicht ungeprüft als abschließende Arbeitsergebnisse übernommen, soweit eine fachliche Prüfung nach Art der beauftragten Leistung erforderlich ist. (7) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung externer Dienste ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 6 Einsatz von Partnern und Subunternehmern
(1) thedigitalwriter ist berechtigt, zur vollständigen oder teilweisen Erbringung einzelner Leistungen geeignete Partner, freie Mitarbeiter oder sonstige Subunternehmer einzusetzen. (2) Vertragspartner des Kunden bleibt in diesen Fällen thedigitalwriter, soweit nicht ausdrücklich eine reine Vermittlung einer Leistung eines Dritten erfolgt. (3) Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, dürfen auftragsbezogene Informationen an eingesetzte Partner oder Subunternehmer weitergegeben werden. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben bleiben unberührt.
§ 7 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. (2) Mit Absenden einer Buchungsanfrage gibt der Kunde eine verbindliche Anfrage auf Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab. (3) thedigitalwriter kann vor Annahme insbesondere prüfen, ob die Voraussetzungen für die Durchführung der gewünschten Leistung gegeben sind. (4) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von thedigitalwriter in Textform zustande. (5) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 8 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. (2) Sämtliche gegenüber Unternehmern genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. (3) Beim Content-Audit erfolgt die Zahlung vollständig im Voraus. Mit der Durchführung wird grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen der erforderlichen Informationen begonnen. (4) Bei Optimierungsleistungen gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung oder im individuellen Angebot vereinbarten Teilzahlungen. (5) Bei der erstmaligen Beauftragung einer Content-Leistung ist die vereinbarte Vergütung vollständig im Voraus zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein neuer Text erstellt oder ein bestehender Text überarbeitet wird. (6) Ab der zweiten Beauftragung einer Content-Leistung erfolgt die Zahlung nach Lieferung der vereinbarten Leistung gegen Rechnung. (7) Bei der flexiblen monatlichen Betreuung wird die Vergütung jeweils für den betreffenden Betreuungsmonat im Voraus fällig. (8) Bei der Betreuung mit einer Laufzeit von zwölf Monaten wird die Vergütung für die gesamte vereinbarte Laufzeit als einmalige Gesamtzahlung im Voraus fällig. (9) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch übermittelt. (10) Die verfügbaren Zahlungsarten und Zahlungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung, Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle Informationen, Unterlagen, Screenshots, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind. (2) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich. (3) Bearbeitungs- und Leistungsfristen beginnen erst, wenn die vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erfüllt und alle für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlichen Informationen und Mitwirkungen vorhanden sind. (4) Verzögerungen aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. (5) thedigitalwriter haftet nicht für Nachteile, die ausschließlich daraus entstehen, dass der Kunde erforderliche Informationen, Zugänge, Freigaben oder sonstige Mitwirkung nicht oder verspätet zur Verfügung stellt.
§ 10 Leistungs- und Bearbeitungszeiten
(1) Es gelten die für die jeweilige Leistung auf der Website, in der Auftragsbestätigung oder im individuellen Angebot angegebenen Bearbeitungszeiten. (2) Bearbeitungszeiten beziehen sich auf die regulären Servicezeiten von thedigitalwriter: Montag bis Freitag, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage und angekündigte Betriebsferien. (3) Soweit Bearbeitungszeiten in Werktagen angegeben werden, zählen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht als Werktage. (4) Erforderliche Mitwirkung des Kunden, nachträgliche Änderungswünsche sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs von thedigitalwriter können die Bearbeitungszeit angemessen verlängern.
§ 11 Abnahme und Mängel
(1) Soweit die beauftragte Leistung Werkvertragscharakter hat und nach ihrer Beschaffenheit einer Abnahme zugänglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme. (2) Nach Fertigstellung kann thedigitalwriter den Kunden zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. (3) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. (4) Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die geltend gemachten Mängel konkret zu benennen. (5) Liegt ein Mangel vor, ist thedigitalwriter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. (6) Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
§ 12 Kündigung von Werkverträgen
Für die Kündigung eines Werkvertrages durch den Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 648 BGB.
§ 13 Laufende Betreuung
(1) Die laufende Betreuung setzt grundsätzlich einen abgeschlossenen Content-Audit und eine abgeschlossene Optimierung voraus, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. (2) Bei der flexiblen monatlichen Betreuung kann der Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. (3) Bei einer Betreuung mit zwölfmonatiger Mindestlaufzeit endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten zwölf Monate automatisch. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. (4) Die Vergütung wird entsprechend dem vereinbarten Betreuungsmodell nach Maßgabe von § 8 fällig. (5) Kündigungen können in Textform an hi@thedigitalwriter.de erfolgen.
§ 14 Nutzungsrechte und Schutz der Arbeitsergebnisse
(1) Soweit im Rahmen des Auftrags urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ausschließlich die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Website-Texte (2) Für neu erstellte oder überarbeitete Website-Texte erhält der Kunde das Recht, den jeweiligen Text ausschließlich auf der bei Beauftragung vereinbarten Website bzw. URL zu veröffentlichen und dort zu nutzen. (3) Dies gilt auch für Pillar Pages, Standortseiten und Leistungsseiten. Bezieht sich ein Text inhaltlich auf mehrere Standorte, erweitert dies das Nutzungsrecht nicht auf weitere Websites oder URLs. Maßgeblich ist die bei Beauftragung vereinbarte URL. (4) Zulässig sind Anpassungen, die ausschließlich der Aktualisierung des Textes für die vereinbarte Verwendung dienen. Hierzu gehören insbesondere Änderungen von Telefonnummern, Öffnungszeiten, Adressen, Datumsangaben sowie Änderungen oder Aktualisierungen des Leistungsangebots und vergleichbarer Angaben, die sich im Laufe der Zeit ändern können. (5) Die vollständige oder teilweise Verwendung des Textes sowie die Verwendung einer bearbeiteten, gekürzten, erweiterten oder anderweitig veränderten Fassung auf einer weiteren Website oder URL ist nicht vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst. (6) Für die Veröffentlichung oder Verwendung auf einer weiteren Website oder URL ist eine gesonderte Beauftragung erforderlich.
Content-Audit und dazugehörige Materialien (7) Der Content-Audit einschließlich der individuellen Auswertung, Prüfergebnisse, Optimierungsanleitungen und sonstigen von thedigitalwriter bereitgestellten Materialien ist ausschließlich zur Verwendung für das Unternehmen bestimmt, für das der Content-Audit beauftragt wurde. (8) Der Kunde darf die im Content-Audit enthaltenen Empfehlungen und Anleitungen selbst umsetzen oder die Unterlagen an Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen für das geprüfte Unternehmen erforderlich ist. (9) Empfänger der Unterlagen dürfen diese ausschließlich zu diesem Zweck verwenden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder Nutzung ist nicht gestattet. (10) Der Content-Audit und die dazugehörigen Materialien dürfen insbesondere nicht veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht, verkauft, unterlizenziert oder als Grundlage für Leistungen, Analysen oder Produkte für andere Unternehmen verwendet werden. (11) Gleiches gilt für eine vollständige oder teilweise Verwertung, Bearbeitung oder Vervielfältigung zu anderen als den in diesem Abschnitt ausdrücklich gestatteten Zwecken. (12) Bei einer unberechtigten Veröffentlichung, Verbreitung oder gewerblichen Verwertung behält sich thedigitalwriter die Geltendmachung der ihr zustehenden Ansprüche vor.
Interne Arbeitsmittel (13) Nicht übertragen werden Rechte an internen Arbeitsmethoden, Prüfverfahren, Prompts, Vorlagen, Systemen, Arbeitsdateien oder sonstigem Know-how von thedigitalwriter, soweit deren Überlassung nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist. (14) Nicht verwendete Entwürfe, Varianten und interne Arbeitsstände sind nicht Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 15 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, thedigitalwriter die von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Bilder, Daten, Marken, Unternehmensinformationen und sonstigen Inhalte zur vertragsgemäßen Bearbeitung und Verwendung zu überlassen. (2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Informationen keine Rechte Dritter verletzen. (3) thedigitalwriter ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. (4) Insbesondere schuldet thedigitalwriter keine Prüfung nach berufsrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen, heilmittelwerberechtlichen oder sonstigen branchenspezifischen Vorschriften. (5) Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verwendung der für sein Unternehmen erstellten Inhalte verantwortlich, soweit thedigitalwriter nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden rechtlichen Prüfung beauftragt wurde.
§ 16 Keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung
(1) Die Leistungen von thedigitalwriter stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. (2) Analysen und Empfehlungen zur digitalen Präsenz, KI-Sichtbarkeit, Content-Struktur oder Unternehmenskommunikation ersetzen keine rechtliche oder sonstige berufsrechtlich vorbehaltene Beratung. (3) Soweit für eine geplante Maßnahme eine solche Prüfung erforderlich ist, obliegt es dem Kunden, geeigneten fachlichen Rat einzuholen.
§ 17 Externe Plattformen und technische Systeme
(1) Die Leistungen von thedigitalwriter hängen teilweise von Diensten und Systemen Dritter ab. Hierzu können insbesondere KI-Systeme, Suchmaschinen, Unternehmensprofile, Verzeichnisse und sonstige externe Plattformen gehören. (2) thedigitalwriter hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsweise, Algorithmen, Richtlinien, Inhalte oder technische Änderungen solcher Drittanbieter. (3) Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle externer Systeme stellen keinen Mangel der Leistung von thedigitalwriter dar, soweit thedigitalwriter diese nicht zu vertreten hat. (4) Wird ein für die Leistungserbringung vorgesehenes System geändert oder eingestellt oder ist es vorübergehend nicht verfügbar, ist thedigitalwriter berechtigt, soweit möglich auf ein geeignetes vergleichbares System auszuweichen.
§ 18 Keine Erfolgsgarantie
(1) thedigitalwriter schuldet die fachgerechte Durchführung der jeweils vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. (2) Insbesondere wird keine Garantie dafür übernommen, dass ein Unternehmen infolge der durchgeführten Maßnahmen von ChatGPT, Google AI Overviews, Perplexity, Gemini oder anderen Such-, KI- oder Antwortsystemen genannt, empfohlen oder in einer bestimmten Position dargestellt wird. (3) Ebenso werden keine bestimmten Umsatz-, Anfrage-, Besucher-, Ranking- oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnisse garantiert. (4) Aussagen über mögliche Auswirkungen von Optimierungsmaßnahmen stellen keine Garantie eines bestimmten Ergebnisses dar.
§ 19 Haftung
(1) thedigitalwriter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. (3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der von thedigitalwriter eingesetzten gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Partner und Erfüllungsgehilfen. (5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 20 Vermittelte Leistungen und externe Empfehlungen
(1) Soweit thedigitalwriter ausdrücklich lediglich Leistungen, Produkte oder Anbieter Dritter empfiehlt oder vermittelt, kommt der Vertrag über die jeweilige Drittleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. (2) thedigitalwriter wird in diesen Fällen nicht Vertragspartner der vermittelten Drittleistung und schuldet deren Durchführung oder Erfolg nicht. (3) Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich Bewertungsmanagement, soweit auf der Website ausdrücklich auf externe Anbieter verwiesen wird. (4) Auf der Website können Affiliate-Links verwendet werden. Erfolgt über einen solchen Link ein Kauf oder Vertragsabschluss bei einem Drittanbieter, kann thedigitalwriter hierfür eine Provision erhalten. Für den Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
§ 21 Höhere Gewalt
(1) Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. (2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen der Telekommunikations- oder Energieversorgung sowie vergleichbare Ereignisse gehören. (3) Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
§ 22 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von thedigitalwriter.
§ 23 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. (2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von thedigitalwriter. (3) Individuelle Vereinbarungen zwischen thedigitalwriter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. </content>
AGB Partnerprogramm
§ 1 Geltungsbereich und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Diese AGB Partnerprogramm gelten für das Partnerprogramm von thedigitalwriter Inhaberin: Nina Endres Wendelinusstraße 4 66663 Merzig Deutschland E-Mail: hi@thedigitalwriter.de (nachfolgend „thedigitalwriter"). (2) Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die ihre Affiliate-Tätigkeit im Rahmen einer selbständigen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit ausüben. (3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen. (4) Das Partnerprogramm steht ausschließlich Partnern mit Sitz in Deutschland offen.
§ 2 Anmeldung und Aufnahme
(1) Die Anmeldung erfolgt über das auf der Website von thedigitalwriter bereitgestellte Teilnahmeformular. (2) Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm. (3) thedigitalwriter prüft die Angaben des Bewerbers und entscheidet über die Aufnahme. Anmeldungen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. (4) Der Bewerber ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. (5) Die Teilnahme am Partnerprogramm beginnt mit der ausdrücklichen Annahme durch thedigitalwriter.
§ 3 Gegenstand des Partnerprogramms und Provision
(1) Gegenstand des Partnerprogramms ist ausschließlich die Vermittlung des von thedigitalwriter angebotenen Content-Audits. (2) Für jeden provisionsberechtigten vermittelten Content-Audit erhält der Partner einmalig eine Provision von 100,00 € netto. (3) Andere Leistungen von thedigitalwriter sind nicht Bestandteil des Partnerprogramms und begründen keinen Provisionsanspruch. Dies gilt insbesondere für Optimierungsleistungen, Content-Erstellung oder -Überarbeitung, laufende Betreuung und sonstige zusätzliche oder nachfolgende Leistungen. (4) Der Content-Audit darf ausschließlich zu dem jeweils von thedigitalwriter festgelegten und auf der Website ausgewiesenen Preis beworben und vermittelt werden. (5) Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von thedigitalwriter abweichende Preise, Rabatte, Gutscheine, Sonderkonditionen oder sonstige Preisnachlässe anzubieten oder zuzusagen.
§ 4 Affiliate-Link und Zuordnung
(1) Nach Aufnahme in das Partnerprogramm erhält der Partner einen persönlichen Affiliate-Link. (2) Buchungen, die über diesen Affiliate-Link zustande kommen, werden dem jeweiligen Partner über das eingesetzte Affiliate-System zugeordnet. (3) Die technische Zuordnung bleibt für 30 Tage nach Aufruf des Affiliate-Links bestehen. (4) Eine technische Zuordnung kann insbesondere verhindert werden, wenn das hierfür erforderliche Tracking auf Seiten des Interessenten technisch nicht möglich ist oder unterbrochen wird. Eine jederzeit fehlerfreie Zuordnung kann daher nicht gewährleistet werden. (5) Hat der Partner einen Kunden vermittelt und ist eine technische Zuordnung nicht erfolgt, kann er die Vermittlung nachträglich unter hi@thedigitalwriter.de melden. Hierfür sind der Name oder das Unternehmen des potenziellen Kunden und der ungefähre Zeitraum der Vermittlung anzugeben. (6) Hat eine entsprechende Buchung stattgefunden und kann sie dem Partner zugeordnet werden, wird die Vermittlung für die Provision berücksichtigt. (7) Wird derselbe Kunde mehreren Partnern zugeordnet, erhält grundsätzlich der Partner die Provision, dem die Vermittlung zuerst nachweisbar zugeordnet werden kann.
§ 5 Voraussetzungen des Provisionsanspruchs
(1) Der Eingang oder die erfolgreiche Zuordnung einer vermittelten Buchung begründet noch keinen Provisionsanspruch. (2) thedigitalwriter prüft zunächst, ob der vermittelte Kunde und dessen Unternehmen die Voraussetzungen für den angebotenen Content-Audit erfüllen. (3) Wird die Buchung nicht angenommen, insbesondere weil der Kunde oder das zu prüfende Unternehmen nicht zum vorgesehenen Angebotsformat des Content-Audits passt, entsteht kein Provisionsanspruch. (4) Der Provisionsanspruch entsteht erst, wenn
- die vermittelte Buchung von thedigitalwriter angenommen wurde,
- die vereinbarte Vergütung für den Content-Audit vollständig eingegangen ist und
- der Content-Audit fertiggestellt wurde.
(5) Wird der vermittelte Auftrag vor Fertigstellung des Content-Audits beendet und erhält thedigitalwriter deshalb nur einen Teil der vereinbarten Vergütung, entsteht kein Provisionsanspruch. Eine anteilige Provision wird nicht gezahlt.
§ 6 Abrechnung und Auszahlung
(1) Für die monatliche Provisionsabrechnung gilt der 20. eines Kalendermonats als Stichtag. (2) Ist der Provisionsanspruch bis einschließlich zum 20. eines Monats entstanden, wird die entsprechende Provision am letzten Tag desselben Kalendermonats ausgezahlt. (3) Entsteht der Provisionsanspruch nach dem 20. eines Monats, erfolgt die Auszahlung am letzten Tag des folgenden Kalendermonats. (4) Fällt der Auszahlungstag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Geschäftssitz von thedigitalwriter, erfolgt die Auszahlung am darauffolgenden Werktag. (5) Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. (6) Voraussetzung für die Auszahlung ist der vorherige Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung des Partners. (7) Sobald die für einen Abrechnungszeitraum entstandenen Provisionsansprüche feststehen, wird der Partner hierüber informiert. Der Partner stellt anschließend eine Rechnung über die Gesamtsumme aller für diesen Abrechnungszeitraum zur Auszahlung anstehenden Provisionen. (8) Die Rechnung ist an hi@thedigitalwriter.de zu übermitteln. (9) Umsatzsteuer wird zusätzlich zur Netto-Provision gezahlt, soweit diese vom Partner gesetzlich auszuweisen ist.
§ 7 Steuerliche Angaben des Partners
(1) Der Partner ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben zu seiner umsatzsteuerlichen Behandlung zu machen und die hierfür im Teilnahmeformular verlangten steuerlichen Angaben und Nachweise bereitzustellen. (2) Änderungen dieser Angaben, die für die Abrechnung und Auszahlung von Provisionen relevant sind, sind thedigitalwriter unverzüglich mitzuteilen. (3) thedigitalwriter ist berechtigt, die für die ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen steuerlichen Angaben zu überprüfen. (4) Der Partner ist für die Richtigkeit seiner Angaben und der von ihm ausgestellten Rechnungen verantwortlich. (5) Entstehen thedigitalwriter aufgrund unrichtiger Angaben des Partners oder eines unberechtigten Umsatzsteuerausweises nachweisbare finanzielle Nachteile, bleiben die gesetzlichen Ansprüche von thedigitalwriter unberührt.
§ 8 Werbung für den Content-Audit
(1) Der Partner entscheidet grundsätzlich selbst, wie und über welche Kanäle er den Content-Audit bewirbt. Zulässig sind insbesondere eigene Websites und Inhalte, Social Media, persönliche Empfehlungen, Newsletter sowie bezahlte Werbung über Suchmaschinen, soziale Netzwerke und andere Werbeplattformen, soweit die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden. (2) Der Partner handelt bei sämtlichen Werbemaßnahmen selbständig und in eigenem Namen. (3) Der Partner ist nicht Vertreter, Mitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstiger Bevollmächtigter von thedigitalwriter und darf nicht den Eindruck erwecken, im Namen von thedigitalwriter zu handeln oder zu dessen Unternehmen zu gehören. (4) Eigene Texte, Beiträge, Grafiken, Anzeigen und sonstige Werbeinhalte dürfen frei erstellt werden. Angaben über thedigitalwriter und den Content-Audit müssen sachlich richtig sein und dem tatsächlich angebotenen Leistungsumfang entsprechen. (5) Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von thedigitalwriter Zusagen, Garantien oder sonstige Erklärungen gegenüber potenziellen Kunden abzugeben.
§ 9 Unzulässige Werbemaßnahmen
(1) Bei der Bewerbung des Content-Audits sind alle rechtswidrigen, irreführenden, täuschenden, belästigenden oder geeignet rufschädigenden Werbemaßnahmen untersagt. (2) Insbesondere sind folgende Werbemaßnahmen nicht gestattet:
- Brand Bidding und Werbung mit fremden Unternehmenskennzeichen: Namen, Marken,
Unternehmensbezeichnungen, Domains oder sonstige geschäftliche Kennzeichen anderer Unternehmen oder Personen dürfen weder als gebuchte Keywords noch im Anzeigentext oder in sonstiger Weise verwendet werden, um Interessenten auf den Content-Audit aufmerksam zu machen. Dies gilt auch für Falschschreibweisen, Abwandlungen und Kombinationen mit solchen Bezeichnungen.
- Irreführende Vergleiche: Andere Unternehmen, Marken, Produkte oder Dienstleistungen
dürfen nicht als Mittel eingesetzt werden, um durch deren Bekanntheit Aufmerksamkeit für den Content-Audit zu erzeugen. Untersagt sind insbesondere Aussagen oder Darstellungen wie „besser als", „genauso gut wie", „Alternative zu" oder vergleichbare Bezugnahmen auf konkret erkennbare Unternehmen, soweit damit für den Content-Audit geworben wird.
- Vortäuschung einer Verbindung zu Dritten: Es darf weder ausdrücklich noch mittelbar
der Eindruck erweckt werden, dass thedigitalwriter oder der Content-Audit mit einem anderen Unternehmen, einer Plattform, Behörde, Organisation oder sonstigen Stelle verbunden, von dieser empfohlen, zertifiziert, autorisiert oder unterstützt wird, sofern dies tatsächlich nicht der Fall ist.
- Vortäuschung einer Verbindung zu thedigitalwriter: Der Partner darf sich nicht als
Mitarbeiter, Vertreter, Niederlassung oder Bestandteil von thedigitalwriter darstellen. Eigene Websites, Social-Media-Profile, Anzeigen oder sonstige Auftritte dürfen nicht so gestaltet werden, dass sie mit einem offiziellen Auftritt von thedigitalwriter verwechselt werden können.
- Falsche oder irreführende Leistungsversprechen: Untersagt sind insbesondere erfundene
oder nicht von thedigitalwriter zugesagte Garantien, Erfolgsversprechen, Leistungsbestandteile, Bearbeitungszeiten, Preise, Rabatte oder sonstige Konditionen.
- Unzulässige Direktwerbung und Spam: Untersagt sind Werbemaßnahmen per E-Mail,
Nachricht, Telefon oder über andere Kommunikationswege, soweit hierfür die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
- Verdeckte Werbung: Der Partner darf den kommerziellen Charakter seiner Affiliate-Werbung nicht verschleiern, soweit eine gesetzliche Kennzeichnung erforderlich ist.
- Rechtswidrige oder anstößige Zusammenhänge: Der Content-Audit, thedigitalwriter
sowie der Name, die Website oder sonstige Kennzeichen von thedigitalwriter dürfen nicht im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten oder Angeboten sowie insbesondere pornografischen oder sexuell expliziten Inhalten, Gewaltverherrlichung, Hass oder Diskriminierung, extremistischen Inhalten, illegalen Drogen, illegalem Glücksspiel, Betrug, Fälschungen oder sonstigen strafbaren Handlungen beworben oder dargestellt werden.
- Rufschädigende Werbung: Untersagt sind Werbemaßnahmen, deren Inhalt, Gestaltung
oder Umfeld geeignet ist, den geschäftlichen Ruf von thedigitalwriter erheblich zu beeinträchtigen.
- Manipulation: Untersagt sind sämtliche Maßnahmen zur künstlichen Erzeugung oder
Manipulation von Klicks, Trackingdaten, Leads, Bestellungen oder Provisionsansprüchen.
- Eigenkäufe: Der persönliche Affiliate-Link darf nicht verwendet werden, um für eigene
Bestellungen oder Bestellungen des eigenen Unternehmens einen Provisionsanspruch zu erzeugen. (3) Die Nutzung bezahlter Werbeformen wie Google Ads, Microsoft Advertising oder Social Ads ist ausdrücklich zulässig, sofern die Bestimmungen dieses Paragraphen eingehalten werden. (4) Ein geringfügiger Verstoß kann zunächst zur Aufforderung führen, die betreffende Werbemaßnahme unverzüglich zu beenden oder anzupassen. (5) Schwerwiegende oder vorsätzliche Verstöße berechtigen thedigitalwriter zum sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm. Manipulationsversuche führen zum Ausschluss. (6) Für Vermittlungen, die durch eine nach diesem Paragraphen unzulässige Werbemaßnahme zustande gekommen sind, besteht kein Provisionsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Vermittlung technisch dem Partner zugeordnet wurde und die übrigen Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch erfüllt wären. (7) Wurde eine Provision für eine solche Vermittlung bereits ausgezahlt und wird der zugrunde liegende Verstoß erst nachträglich festgestellt, ist thedigitalwriter berechtigt, die zu Unrecht ausgezahlte Provision nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzufordern. (8) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Eigene Leistungen des Partners
(1) Ergeben sich aus einem vermittelten Content-Audit weitere Leistungen, darf der Partner diese dem Kunden im Rahmen seines eigenen Unternehmens anbieten und erbringen. (2) Dies gilt ausdrücklich auch für die Umsetzung der im Content-Audit empfohlenen Optimierungsmaßnahmen und für Leistungen, die ebenfalls zum Leistungsangebot von thedigitalwriter gehören. (3) Sämtliche eigenen Leistungen des Partners werden ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung angeboten und erbracht. Der Partner bestimmt deren Konditionen selbst; thedigitalwriter ist an den daraus erzielten Umsätzen nicht beteiligt. (4) Eigene Leistungen des Partners dürfen nicht als Leistungen von thedigitalwriter angeboten, dargestellt oder unter dem Namen thedigitalwriter erbracht werden.
§ 11 Eigenkäufe und Umgehungsgeschäfte
(1) Eigenkäufe des Partners sowie Bestellungen für das eigene Unternehmen sind nicht provisionsberechtigt. (2) Die Vermittlung eines anderen, eigenständigen Unternehmens ist grundsätzlich provisionsberechtigt. Persönliche, familiäre oder geschäftliche Beziehungen zwischen dem Partner und dem vermittelten Kunden stehen dem Provisionsanspruch allein nicht entgegen. (3) Umgehungsgeschäfte mit dem Zweck, für einen wirtschaftlichen Eigenkauf oder eine tatsächlich nicht erfolgte Vermittlung eine Provision zu erhalten, sind nicht provisionsberechtigt und gelten als Manipulation im Sinne des § 9.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Teilnahme am Partnerprogramm wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. (2) Der Partner kann seine Teilnahme jederzeit in Textform beenden. (3) thedigitalwriter kann die Teilnahme ebenfalls jederzeit in Textform beenden. (4) Das Recht zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (5) Mit Beendigung der Partnerschaft darf der persönliche Affiliate-Link nicht mehr für neue Vermittlungen verwendet werden. (6) Vermittlungen, die vor Beendigung der Partnerschaft ordnungsgemäß erfolgt sind, bleiben provisionsberechtigt, sofern die Voraussetzungen nach § 5 anschließend erfüllt werden.
§ 13 Änderungen und Einstellung des Partnerprogramms
(1) thedigitalwriter ist berechtigt, das Partnerprogramm, insbesondere die Höhe der Provision und die Bedingungen für zukünftige Vermittlungen, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder das Partnerprogramm einzustellen. (2) Änderungen wirken nicht rückwirkend auf Vermittlungen, die vor ihrem Wirksamwerden bereits ordnungsgemäß erfolgt sind. (3) Wesentliche Änderungen sowie die Einstellung des Partnerprogramms werden bestehenden Partnern in Textform mitgeteilt.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Partnerprogramms erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von thedigitalwriter.
§ 15 Haftung
(1) thedigitalwriter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von thedigitalwriter. (3) Individuelle Vereinbarungen zwischen thedigitalwriter und dem Partner haben Vorrang vor diesen Teilnahmebedingungen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.